Aufenthaltserlaubnis bei Sterbefall des Ehepartners
#3
(14.03.2019, 22:29)Markus/Omar schrieb: In der Tat, das ist sehr diskussionswürdig! Wie sieht das zum Beispiel dann aus, wenn ein Deutsch/Marokkanisches Ehepaar (schon viele Jahre verheiratet) nie in Deutschland gelebt hat? Dem Marokkanischen Ehepartner wurde ja immer die Gelegenheit vorenthalten, einen Deutschen Pass zu erlangen! Das ist eine ziemlich miese Verfahrensweise des Deutschen Staates und ein üble Benachteiligung.
Das gibt es meines Wissens auch wieder einmal nur in der Deutschen Gesetzgebung.
Hallo Markus/Omar,
Diese Verfahrensweise gibt es nicht nur in Deutschland, sondern in (fast) allen Ländern Europas.
Mein persönlicher Fall: Seit Geburt Deutscher und seit 1985 Resident in Spanien.
2006 Heirat in Marokko mit einer Marokkanerin, die in dem Moment zur Familienzusammenführung nach Spanien ziehen durfte als wir das deutsche Familienbuch in Händen hatten. Wäre ich Spanier hätte sie nach sehr kurzer Zeit (ich glaube nach einem Jahr) die spanische Staatsangehörigkeit erwerben können. Obwohl ich Deutscher bin besteht für sie keine Möglichkeit die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, da wir nicht in Deutschland leben.
Nach 10 Jahren Leben in Spanien konnte sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen nach Bestehen der spanischen Sprach- sowie Integrationsprüfung, allerdings nicht weil sie mit einem EU Bürger verheiratet ist, sondern aufgrund der 10-jährigen Residenz in Spanien.
Fast alles in diesem Bereich ist EU-Recht und mit kleinen Abweichungen gleichgeschaltet.
LG, Theo
Bevor Du Dein Kamel dem Schutz Allahs anvertraust, binde es gut fest.
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RE: Aufenthaltserlaubnis bei Sterbefall des Ehepartners - von theomarrakchi - 15.03.2019, 11:31

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