Eidesstattliche Versicherung des Familienoberhauptes zum Familienstand, was ist das?
#3
Wenn ich mich recht erinnere muss das Familienoberhaupt mittlerweile gar nichts mehr bescheinigen.
Das darf die marokkanische Frau mittlerweile selber.

Habe in meinen Unterlagen nun nachgesucht. Seit 2004 nicht mehr nötig. Aus dem Schriftverkehr mit einem vereidigten Übersetzer, der mir das sagte, incl. Quelle:

„ich habe dem Chef des Standesamtes gesagt, dass seit 2004 keine eidesstattliche Ledigkeitserklärung eines Familienoberhauptes mehr nötig ist. Und ihm die Standesamtzeitschrift vom März 2004 genannt. Ich habe ihn dann schlucken hören. Aber er sagte mir, wenn ihm das Oberlandesgericht sagt, die sei nötig, dann muss er das so akzeptieren und er habe es mir deshalb so weitergeben. Er wird aber in der Zeitschrift nachsehen sobald er Zeit hat. Jedenfalls hat er mir viel Stress und Kosten bereitet, weil das Dokument auch noch zweimal hin und her ging.“
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RE: Eidesstattliche Versicherung des Familienoberhauptes zum Familienstand, was ist das? - von Wolfgang - 24.01.2022, 13:46

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