Marokko Informations- und Diskussionsforum
Eidesstattliche Versicherung des Familienoberhauptes zum Familienstand, was ist das? - Druckversion

+- Marokko Informations- und Diskussionsforum (https://forum.marokko.com)
+-- Forum: Allgemeine Themen (https://forum.marokko.com/forumdisplay.php?fid=5)
+--- Forum: Partnerschaften (https://forum.marokko.com/forumdisplay.php?fid=12)
+--- Thema: Eidesstattliche Versicherung des Familienoberhauptes zum Familienstand, was ist das? (/showthread.php?tid=1034)



Eidesstattliche Versicherung des Familienoberhauptes zum Familienstand, was ist das? - sanaa123 - 17.01.2022

Hallo zusammen,

wir sind gerade dabei die notwendige Dokumente zu sammeln, um mit meinem nicht deutschen und nicht marokkanischen Verlobten hier in Duetschland zu heiraten.

Als Marokkanerin fordert das Heiratsbüro hier in München eine "aktuelle Eidesstattliche Versicherung des Familienoberhauptes zum Familienstand des Antragsstellers. Abgegeben entweder
a) vor einem marokkanischen Notar Ihrer Wahl  oder
b) vor der zuständigen deutschen Auslandsvertretung".

Ich möchte gern das in Marokko von meinem Vater machen lassen aber ich bin mir nicht sicher was dieses Dokument als Info enthalten muss. Hat jemand eine Vorlage oder ein Beispiel?

Wir haben beim Adoul in Rabat- Marokko gefragt aber sie wussten nicht was das Dokument ist. das heißt Notar ist ein normaler Notar in Marokko?

Ich wäre dankdbar für jede Hilfe.

BG


RE: Eidesstattliche Versicherung des Familienoberhauptes zum Familienstand, was ist das? - Maghribi - 17.01.2022

Ich kenne nur die "eidesstattliche, beglaubigte Erklärung zum gegenwärtigen Familienstand (ledig, verheiratet, verwitwet), siehe hier. ... Das Forenmitglied Nourddine Tahiri kann bestimmt Genaueres sagen.

Siehe auch hier https://consulat.ma/


RE: Eidesstattliche Versicherung des Familienoberhauptes zum Familienstand, was ist das? - Wolfgang - 24.01.2022

Wenn ich mich recht erinnere muss das Familienoberhaupt mittlerweile gar nichts mehr bescheinigen.
Das darf die marokkanische Frau mittlerweile selber.

Habe in meinen Unterlagen nun nachgesucht. Seit 2004 nicht mehr nötig. Aus dem Schriftverkehr mit einem vereidigten Übersetzer, der mir das sagte, incl. Quelle:

„ich habe dem Chef des Standesamtes gesagt, dass seit 2004 keine eidesstattliche Ledigkeitserklärung eines Familienoberhauptes mehr nötig ist. Und ihm die Standesamtzeitschrift vom März 2004 genannt. Ich habe ihn dann schlucken hören. Aber er sagte mir, wenn ihm das Oberlandesgericht sagt, die sei nötig, dann muss er das so akzeptieren und er habe es mir deshalb so weitergeben. Er wird aber in der Zeitschrift nachsehen sobald er Zeit hat. Jedenfalls hat er mir viel Stress und Kosten bereitet, weil das Dokument auch noch zweimal hin und her ging.“