13.06.2025, 12:46
hallo stephan, falls es einen grundbucheintrag gibt kann wenig schiefgehen. fals nicht, muss die eigentümerfrage 100% geklärt sein, vor allem wenn es sich um eine eigentümergemeinschaft aus einer erbschaft handelt. bei einem geerbten haus kommt es vor, das schwache personen, frauen, angenommene kinder, vergessen werden, da das marokanische erbrecht sehr kompliziert ist. die vergessenen können auch noch nach 20jahren noch klagen. ich würde zu einem grundbucheintrag raten, weil er eh nur einmal gemacht werden muss und eventuell die kosten dafür übernehmen. das hat den vorteil der beleihung und erleichtert den wiederverkauf...
gruss
gruss