12.06.2025, 09:24
Guten Morgen in die Runde.
Ich bin kurz davor ein Haus in Marokko zu kaufen.
Die Papiere habe ich gegenlesen lassen, die sind in Ordnung.
Mir wurde gesagt das ich darauf achten sollte, das alles was in den alten Papieren erscheint auch in den neuen steht, plus mich /uns als neue Besitzer natürlich.
Das kann ich aber nicht selbst überprüfen, da ich kein Arabisch kann...
Jemanden mit zum Termin zu nehmen wäre mir unangenehm, da ich dem Verkäufer vertraue und schon seit Jahren recht freundschaftlich verbunden bin.
Trotzdem habe ich das Bedürfnis sicher gehen zu wollen.
Meine Frage ist, ob es nach der Kauf-Unterschrift im marokkanischen Recht eine Frist für ein Rücktrittsrecht, bzw. "Korrekturrecht" gibt,
falls mein "Gegenleser" etwas zu bemängeln hat.
Vielen Dank für Eure Unterstützung, also besonders an Dich, Thomas!!
Allen einen schönen Tag,
hier in Deutschland geht der "Schafskälte- Einbruch" vorbei und die Temperaturen steigen...
Stephan.
Ich bin kurz davor ein Haus in Marokko zu kaufen.
Die Papiere habe ich gegenlesen lassen, die sind in Ordnung.
Mir wurde gesagt das ich darauf achten sollte, das alles was in den alten Papieren erscheint auch in den neuen steht, plus mich /uns als neue Besitzer natürlich.
Das kann ich aber nicht selbst überprüfen, da ich kein Arabisch kann...
Jemanden mit zum Termin zu nehmen wäre mir unangenehm, da ich dem Verkäufer vertraue und schon seit Jahren recht freundschaftlich verbunden bin.
Trotzdem habe ich das Bedürfnis sicher gehen zu wollen.
Meine Frage ist, ob es nach der Kauf-Unterschrift im marokkanischen Recht eine Frist für ein Rücktrittsrecht, bzw. "Korrekturrecht" gibt,
falls mein "Gegenleser" etwas zu bemängeln hat.
Vielen Dank für Eure Unterstützung, also besonders an Dich, Thomas!!
Allen einen schönen Tag,
hier in Deutschland geht der "Schafskälte- Einbruch" vorbei und die Temperaturen steigen...
Stephan.