Erbrecht in Marokko
#4
Hallo Stephan,

1(  ja
2)  ja





Allerdings braucht die Beglaubigung Deiner Unterschrift nicht notariell sondern "nur" amtlich zu sein.
Und wenn Ihr zwei Käufer seit, dann stellt sich die Frage, ob es Dir genau zur Hälfte gehört und wer zuerst stirbt.

Deutsche Testamente werden in sofern anerkannt, wenn sie nicht gegen marokkanisches Recht verstoßen. Z.B. könnte ein Vererben an Haustiere schwierig werden.
Ein ganz "normales" Testament, ähnlich dem deutschen, gibt es aber auch in Marokko und findet deswegen Anerkennung.



Das Testament sollte klar und eindeutig sein.

Hierzu eine kurze Geschichte:

Vor einigen Jahren war in Agadir ein Östereicher verstorben, der in seinem Testament niedergeschrieben hatte, dass er sein Haus seinem Sohn vererbt.
Die marokkanischen Behörden wollten daraufhin einen Nachweis von dem (in Deutschland lebenden) Sohn haben, dass er der einzige Sohn seines Vaters ist.
Es war äußerst schwer das zu beweisen.....
Hätte er namentlich im Testament gestanden, wäre es einfach gewesen. 



.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Erbrecht in Marokko - von Stephan - 05.06.2025, 07:44
RE: Erbrecht in Marokko - von Thomas Friedrich - 05.06.2025, 18:11
RE: Erbrecht in Marokko - von Stephan - 05.06.2025, 20:05
RE: Erbrecht in Marokko - von Thomas Friedrich - 06.06.2025, 05:24
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RE: Erbrecht in Marokko - von Thomas Friedrich - 06.06.2025, 16:22

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