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Erbrecht in Marokko - Druckversion

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Erbrecht in Marokko - Stephan - 05.06.2025

Guten Morgen in die Runde.
Ich bin kurz davor ein kleines Haus in Marokko zu kaufen,
und wollte Fragen ob mir jemand sagen kann wie das Erbrecht im Falle meines Todes in Marokko funktioniert. 
Ich habe keine Kinder aber Neffen und Nichten, denen ich vererben möchte was ich mal zu vererben habe. 
Ich habe gehört das in vielen Ländern das Erbrecht des Landes gilt aus dem der Käufer kommt. Ist das so? Dass wäre einfach... 
Oder ist es vielleicht sicherer einen jungen Verwandten mit in den Kaufvertrag zu nehmen? 
Ich würde mich sehr über Hinweise freuen, wie es läuft oder wie ich in der Frage am besten weiterkomme. 
Herzlichen Dank für Deine Bemühungen. 
Stephan.


RE: Erbrecht in Marokko - Thomas Friedrich - 05.06.2025

Hallo Stephan.

Ich rate dringenst davon ja, jemand anderen in den Kaufvertrag einzutragen, als derjenege, der es bezahlt hat und dem es gehört!

Alles andere endet fast immer in Betrug und schwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Lege nach dem Kauf ein Testament an in dem Du genau bestimmst wer was bekommt, dann ist alles sicher geregelt und Du überlässt nichts dem Zufall oder der Auslegung von Dir wenig bekannten Gesetzen und Verfahrensweisen.

Auch in Marokko wird sich an Testamente von Ausländern gehalten.
Es sollte am besten in französischer Sprache verfasst und Deine Unterschrift legalisiert sein.




.


RE: Erbrecht in Marokko - Stephan - 05.06.2025

Hallo Thomas,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Ich möchte sie noch einmal zusammenfassen, wie ich sie verstanden habe / um zu gucken ob ich Dich richtig verstanden habe.
1. du rätst dringend davon ab jemand anderen (als uns beiden Käufer) in den Kaufvertrag zu nehmen, (auch wenn das eine junge Person aus meiner Familie ist, der ich 100% vertraue, weil das in schwierige Verwicklungen führt.
2. Gelten in Marokko deutsche Testamente. Ich sollte darin genau festlegen, wer meinen Besitz in Marokko nach meinem Tod erhalten soll. Und ich sollte das Testament in Französisch verfassen und die Unterschrift auch notariell beglaubigen lassen, (und nicht wie in Deutschland rechtssicher nur handschriftlich verfassen und unterschreiben).
Richtig verstanden?
Herzliche Grüße nach Errachida.
Stephan.


RE: Erbrecht in Marokko - Thomas Friedrich - 06.06.2025

Hallo Stephan,

1(  ja
2)  ja





Allerdings braucht die Beglaubigung Deiner Unterschrift nicht notariell sondern "nur" amtlich zu sein.
Und wenn Ihr zwei Käufer seit, dann stellt sich die Frage, ob es Dir genau zur Hälfte gehört und wer zuerst stirbt.

Deutsche Testamente werden in sofern anerkannt, wenn sie nicht gegen marokkanisches Recht verstoßen. Z.B. könnte ein Vererben an Haustiere schwierig werden.
Ein ganz "normales" Testament, ähnlich dem deutschen, gibt es aber auch in Marokko und findet deswegen Anerkennung.



Das Testament sollte klar und eindeutig sein.

Hierzu eine kurze Geschichte:

Vor einigen Jahren war in Agadir ein Östereicher verstorben, der in seinem Testament niedergeschrieben hatte, dass er sein Haus seinem Sohn vererbt.
Die marokkanischen Behörden wollten daraufhin einen Nachweis von dem (in Deutschland lebenden) Sohn haben, dass er der einzige Sohn seines Vaters ist.
Es war äußerst schwer das zu beweisen.....
Hätte er namentlich im Testament gestanden, wäre es einfach gewesen. 



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RE: Erbrecht in Marokko - Stephan - 06.06.2025

Vielen Dank für die klaren Rückmeldungen, lieber Thomas.
Dann kann mein/unser Abenteuer beruhigt weitergehen....
Hab einen schönen Tag.
Liebe Grüße aus dem Norden von Berlin und bald immer mehr aus Azemmour.
Stephan.


RE: Erbrecht in Marokko - Thomas Friedrich - 06.06.2025

"Norden von Berlin"?


Ich habe Freunde in Ahrensfelde. Die kommen uns jedes Jahr in Marokko besuchen.


Und passe auf beim Immobilienkauf: Der "Beschiss" lauert überall!





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