Erbrecht in Marokko
#3
Hallo Thomas,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Ich möchte sie noch einmal zusammenfassen, wie ich sie verstanden habe / um zu gucken ob ich Dich richtig verstanden habe.
1. du rätst dringend davon ab jemand anderen (als uns beiden Käufer) in den Kaufvertrag zu nehmen, (auch wenn das eine junge Person aus meiner Familie ist, der ich 100% vertraue, weil das in schwierige Verwicklungen führt.
2. Gelten in Marokko deutsche Testamente. Ich sollte darin genau festlegen, wer meinen Besitz in Marokko nach meinem Tod erhalten soll. Und ich sollte das Testament in Französisch verfassen und die Unterschrift auch notariell beglaubigen lassen, (und nicht wie in Deutschland rechtssicher nur handschriftlich verfassen und unterschreiben).
Richtig verstanden?
Herzliche Grüße nach Errachida.
Stephan.
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Erbrecht in Marokko - von Stephan - 05.06.2025, 07:44
RE: Erbrecht in Marokko - von Thomas Friedrich - 05.06.2025, 18:11
RE: Erbrecht in Marokko - von Stephan - 05.06.2025, 20:05
RE: Erbrecht in Marokko - von Thomas Friedrich - 06.06.2025, 05:24
RE: Erbrecht in Marokko - von Stephan - 06.06.2025, 09:29
RE: Erbrecht in Marokko - von Thomas Friedrich - 06.06.2025, 16:22

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