Anerkennung ausländischer Geburtsurkunde für Eheschließung in Marokko
#1
Hallo zusammen,

ich plane, bald meine marokkanische Verlobte in Marokko zu heiraten. Ich bin deutscher Staatsbürger, in Russland geboren, und habe bereits fast alle notwendigen Dokumente vorbereitet. Mein deutsches Ehefähigkeitszeugnis werde ich ebenfalls bald erhalten.

Meine Geburtsurkunde stammt aus Russland und ist alt, aber inhaltlich korrekt (keine Änderungen, vollständig lesbar). Ich werde sie ins Arabische übersetzen lassen und anschließend legalisieren (sofern notwendig über die marokkanische Botschaft oder andere zuständige Stellen).

Meine Fragen:

1. Wird eine ältere, aber offiziell übersetzte und legalisierte Geburtsurkunde in Marokko akzeptiert, wenn das Ehefähigkeitszeugnis aus Deutschland vorliegt?


2. Gibt es regionale Unterschiede (z. B. Meknès, Fès), ob Adoul oder Gericht die Dokumente akzeptieren?


3. Haben andere hier ähnliche Erfahrungen gemacht mit ausländischen Urkunden (z. B. Russland oder Osteuropa)?



Ich habe leider von vielen widersprüchlichen Aussagen gehört – teils heißt es "nur 3 Monate gültig", teils "wenn beglaubigt, dann gültig". Deshalb hoffe ich auf echte Erfahrungen von Betroffenen, um keine unnötigen Wartezeiten zu riskieren.

Vielen Dank im Voraus für ehrliche Einschätzungen!
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#2
Hallo Curtix,

in Marokko gibt es theoretisch einheitliche Gesetze, wie bei uns in Deutschland auch.
Weil aber in Marokko Viele keine Ahnung von dem haben, was sie hauptberuflich ausüben, hängt Vieles von dem Beamten ab, an den man gerade gerät.

Deswegen kann Deine 2. Frage mit einem klaren "ja" beantwortet werden.


Zu Frage 1:

Das müsste mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit problemlos funktionieren. 



Zu 3 kann ich keine pers. Erfahrung anbieten.



.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#3
Die wollen immer eine aktuelle Geburtsurkunde! Die Dokumente dürfen außer das Ehefähigkeitszeugnis nicht älter als 3 Monate sein. Die gucken schon auf das Datum. Vergiss drüben nicht eine "Bescheinigung" für die Konvertierung.

Eid Mubarak
Denke keineswegs, dass Allah unachtsam gegenüber dem ist, was die Unrechtbegehenden tun. Er zögert sie lediglich bis zu dem Tag hinaus, an dem die Blicke erstarren werden.

Ibrahim 14:42
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#4
Marokkanische Geburtsurkunden können "aktuell" sein, da sie nur drei Monate Gültigkeit haben, deutsche aber nicht, denn sie werden i.d.R. nur einmalig ausgestellt.



.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#5
Nein, da muss ich dir widersprechen. 
Eine deutsche Geburtsurkunde kannst du jederzeit ausstellen lassen. Habe ich in meiner Anleitung erwähnt gehabt.

https://serviceportal.hamburg.de/Hamburg...Entry/xSTA
Denke keineswegs, dass Allah unachtsam gegenüber dem ist, was die Unrechtbegehenden tun. Er zögert sie lediglich bis zu dem Tag hinaus, an dem die Blicke erstarren werden.

Ibrahim 14:42
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#6
@Enes,

danke für die Info.



Ich hatte damals mit einer Kopie meiner Geburtsurkunde geheiratet, die älter als 30 Jahre war und das wurde nicht beanstandet.



Aber, wie schon geschrieben: In Marokko ist Vieles von dem abhängig an den man gerade gerät.




.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#7
Hallo Enes und Thomas,

vielen Dank für eure Nachricht und eure Unterstützung.
Ich habe meine Geburtsurkunde bei der Russischen Botschaft als beglaubigte Kopie erstellen und übersetzen lassen. Das reicht vollkommen aus, anstatt eine neue Urkunde zu beantragen. Ich habe dort meine originale Geburtsurkunde vorgelegt, und die Kopiebeglaubigung wurde akzeptiert.

Auch beim Judiciaire in Rabat haben wir nachgefragt – eine Kopiebeglaubigung reicht dort ebenfalls völlig aus. Eine Beglaubigung durch die deutsche Botschaft wird ebenfalls anerkannt.

Beste Grüße
Curtix
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