Hauskauf
#1
Guten Morgen in die Runde.

Ich bin kurz davor ein Haus in Marokko zu kaufen. 
Die Papiere habe ich gegenlesen lassen, die sind in Ordnung. 
Mir wurde gesagt das ich darauf achten sollte, das alles was in den alten Papieren erscheint auch in den neuen steht, plus mich /uns als neue Besitzer natürlich.
Das kann ich aber nicht selbst überprüfen, da ich kein Arabisch kann... 
Jemanden mit zum Termin zu nehmen wäre mir unangenehm, da ich dem Verkäufer vertraue und schon seit Jahren recht freundschaftlich verbunden bin. 
Trotzdem habe ich das Bedürfnis sicher gehen zu wollen.

Meine Frage ist, ob es nach der Kauf-Unterschrift im marokkanischen Recht eine Frist für ein Rücktrittsrecht, bzw. "Korrekturrecht"  gibt, 
falls mein "Gegenleser" etwas zu bemängeln hat.

Vielen Dank für Eure Unterstützung, also besonders an Dich, Thomas!!

Allen einen schönen Tag,

hier in Deutschland geht der "Schafskälte- Einbruch" vorbei und die Temperaturen steigen...

Stephan.
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#2
Hallo Stephan,

ich erlaube mir zu antworten, obwohl ich keine Fachkenntnis besitze. 
Bei mir gehen beim Lesen deiner Anfrage sämtliche Alarmglocken an!

Ich würde unbedingt einen vereidigten! Übersetzer plus Fachanwalt mitnehmen. 
Auf keinen Fall irgendeine Unterschrift leisten, bevor alles geklärt ist! Lies dich in marokkanisches Recht ein. 
Du könntest dich unglücklich machen. 
Auf jahrelange Freundschaft würde ich mich nicht blind verlassen, und Vertrauen ist gut und schön, kann aber ausgenutzt werden!

Also pass bloß auf. 
Ich bin übrigens gerade im tiefen Süden, wo es sogar kein Grundbuch! gibt. Habe so einiges mitgekommen…..

Gruß & Augen auf,

bulbulla
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#3
Hallo Stephan,

Zitat:da ich dem Verkäufer vertraue und schon seit Jahren recht freundschaftlich verbunden bin


Ich kenne einige Europäer die auch so dachten und dadurch ihr Geld vollständig verloren haben.


Laß Dir irgend etwas einfallen was Du als Grund angibst (was Du Deinem Bekannten sagst) , warum Du den Kaufvertrag, bevor Du ihn unterschreibst, übersetzen lassen willst.

Selbst bei marok./europ. Ehen kommt diese Art von "Beschiss" rel. häufig vor.





.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#4
Vielen Dank für Eure Einschätzungen.
Was haltet Ihr von dem Vorgehen das ich ihn bitte den Vertrag vorher mit dem Notar zu verfassen und ihn uns zuzuschicken, ehe wir nach Marokko kommen und ihn beim Anwalt unterschreiben?
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#5
Hallo Stephan 

dazu kann ich nicht viel sagen, würde aber glatt annehmen, dass sie dir evtl. einen ganz anderen Vertrag zusenden, der natürlich korrekt scheint, und hinterher einen anderen unterschreiben lassen.
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#6
Hallo Stephan,

der Kauf wird zunächst in ein Buch beim lÁdul (ähnlich wie Notar) eingetragen und Du must in diesem Buch unterschreiben.
Es ist also kein loses Blatt Papier welches man in Ruhe durchlesen, genehmigen, ändern lassen und unterschreiben kann.


Ich weiß nicht, ob es noch andere Möglichkeiten als mit dem Buch gibt aber bei meinen Käufen war das immer so.


Womöglich kann jemand anderes, der sich damit besser auskennt als ich, etwas dazu schreiben und Dir einen Tip geben.



@Malim?
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#7
Lieber Thomas,

vielen Dank für Deine Antwort.

Dann warte ich mal und informiere mich und höre mich weiter um....

Was Du schreibst, würde dann ja bedeuten, das ich entweder jemanden, der den Text übersetzen kann, mitbringe, oder wir 2 Notartermine bräuchten damit ich in der Zeit dazwischen den Vertrag übersetzen lassen kann, das ich ihn verstehe, ehe ich unterschreibe...

Lieben Gruß,
Stephan.
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#8
hallo stephan, falls es einen grundbucheintrag gibt kann wenig schiefgehen. fals nicht, muss die eigentümerfrage 100% geklärt sein, vor allem wenn es sich um eine eigentümergemeinschaft aus einer erbschaft handelt. bei einem geerbten haus kommt es vor,  das schwache personen, frauen, angenommene kinder, vergessen werden, da das marokanische erbrecht sehr kompliziert ist. die vergessenen können auch noch nach 20jahren noch klagen. ich würde zu einem grundbucheintrag raten, weil er eh nur einmal gemacht werden muss und eventuell die kosten dafür übernehmen. das hat den vorteil der beleihung und erleichtert den wiederverkauf...

gruss
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#9
Lieber Malim
Vielen Dank für Deine Antwort.

Es gibt ein (schon geprüftes) Titlepapier, ich denke auch einen Grundbucheintrag, aber das werde ich dann noch rauskriegen....
und ansonsten veranlassen.

Das Haus gehört einem alten erkrankten Engländer... Niemandem sonst....
Die Wichtigkeit, war mir schon klar und dazu habe ich auch schon Geschichten vor Ort gehört
und entsprechende Immobilien wurden mir auch schon angeboten...
(auch hier als private Nachricht über´s Forum mit der Bitte nicht hier zu kommunizieren...)

Lieben Gruß.
Stephan.
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#10
Stephan,

dazu ergänzend:

Du musst wissen, dass in Marokko, anders als in Deutschland, zahlreiche Grundstücke (inkl. Häusern darauf) NICHT im Grundbuch eingetragen sind.
Einen notariellen Käufvertrag kann man trotzdem machen, was aber längst nicht heißt, dass man hinterher auch der tatsächliche Besitzer ist.

Du must also zuvor prüfen, ob das Grundstück einen "Titel" hat.




.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#11
D.h.
Title und Grundbucheintrag sind dasselbe?
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#12
Ja


.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#13
Alles klar. Dankeschön.
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#14
hallo stephan

so stehts vorne drauf:

duplicata
de
TITRE FONCIER
numero du titre: .......
nom de la propriete: .......

gruss
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#15
Dankeschön.... 
so könnte es auch auf meinem Papier stehen... 
nur eben auf Arabisch... 
ich werds ermitteln.
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#16
Wichtig wäre auch herauszufinden, ob der Vorbesitzer nie Ärger wegen dem Haus hatte oder er es ggf. wegen dem Ärger verkauft!


Deswegen könntest Du beim örtlichen "Kadem" nachhören (lassen).






.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#17
Ich habe nicht mit einem Adul, sondern mit einem Notar gekauft. Da gab es den Kaufvertrag in Französisch und Arabisch. Ich hatte aber auch noch einen englischsprechenden Freund mit dabei. Der Notar sprach auch Englisch.
Du musst nicht immer alles glauben was du denkst.
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#18
Dankeschön!
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