Sonderflüge nach DE
#21
Zitat:Auf unserer Ausländerbehörde gibt es einen öffentlichen Aushang in arabischer und französischer Sprache.



Ich habe hier in Marokko auch schon mehrfach Gerichtsverhandlungen erlebt wo deutsche zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden, ohne dass ihnen ein Dolmetscher zur Verfügung gestellt wurde.


Wenn es das in Deutschland geben würde wäre der Aufschrei (zurecht) groß!







Gruß,

T.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#22
(30.07.2020, 09:31)suesse51 schrieb: Auf unserer Ausländerbehörde gibt es einen öffentlichen Aushang in arabischer und französischer Sprache. Man braucht also erst mal niemanden zu fragen.


Hallo, 
so einfach ist es dann auch wieder nicht, der lässt viel Spielraum zur Interpretation letztendlich und wenn alle Stricke reisen wird dann einfach der Mietvertrag für ungültig erklärt. 
Oder der Einkommensnachweis ist unzureichend.... was das auch immer bedeuten mag, was daran unzureichend ist konnte mir auch niemand erklären nur das der Nachweis so in der Form unzureichend ist, wie ein ausreichender aussehen könnte? Das kann man mir allerdings allerdings auch nicht beantworten.  Big Grin
MfG

Marco Wensauer
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#23
(29.07.2020, 21:35)Aksayt schrieb: @Kers und alle anderen Betroffenen,

ich kann den Informationen der Deutschen Botschaft keinen Zwang zur Ausreise entnehmen. Es gibt nur einen Zwang, seine Situation zu regularisieren, d.h., wenn Du weiter in Marokko bleiben möchtest, müßtest Du zum nächsten Bureau des etrangers gehen und dort eine Carte de sejours oder eine

VISUMVERLÄNGERUNG

beantragen. Außer einer Carte de sejour gibt es nämlich noch die Möglichkeit sein Visum zu verlängern, d.h. Du bekommst eines neues Visum, das erneut 3 Monate gültig ist.

Sobald Du Deinen Antrag auf Carte de sejours oder Verlängerung des Visums abgegeben hast, bekommst Du vom Bureau des etrangers ein "RÉCÉPISSÉ" ausgehändigt, daß bis zum Erhalt der Carte de sejour oder der Verlängerung des Visums zusammen mit Deinem Paß als Visum fungiert.

Hier im Forum werden leider viele Falschinformationen verbreitet.

Die aktuell gültigen Gesetze sind im übrigen alle auf Französisch und Arabisch von offiziellen Regierungsseiten downzuloaden, z.B. auf

http://adala.justice.gov.ma/production/html/Fr/liens/..%5C164711.htm.


Der marokkanische Staat funktioniert weit besser, als es oft im Forum dargestellt wird. Gewisse Mängel werden dabei von mir nicht bestritten, allerdings ist Deutschland in den letzten Jahren derart abgesackt, daß man das Gleiche auch von Deutschland sagen kann. Marokko ist die Schweiz Afrikas. Wer dies nicht versteht, der sollte einmal in andere afrikanische oder arabische Länder reisen.

Viel Erfolg und beste Grüße

Aksayt


@ Aksayt:

Zur aktuellen Diskussion kann ich von hier -D- aus, nichts beitragen. Da weiß u. a. Thomas F. gut Bescheid!

Möchte dir aber gerne ganz persönlich sagen, dass mir deine beiden letzten Sätze gefallen Wink!

Und übrigens@all:

Eid Mabrouk
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#24
@Alle

Wer nicht versteht, daß Marokko die Schweiz Afrikas ist, der möge sich das folgende Video über die Verhältnisse in Ägypten anschauen, welches vor kurzem auf Spiegel Online zu sehen war:

https://www.spiegel.de/panorama/bausuende-in-kairo-brueckenbau-direkt-am-balkon-a-f1653fbf-adf8-4018-b921-2d6d9713724e.

Im Vergleich hierzu ist Marokko ein perfekter Rechtsstaat mit einer hochprofessionell arbeitenden Verwaltung, ein Land, in dem Recht und Ordnung herrscht und alles durchdacht und gut geplant ist. Man darf nicht immer nur Marokko mit Europa vergleichen. Man muß auch sehen, was Marokko im Vergleich zu anderen Ländern erreicht hat. Das soll nicht heißen, daß auch in Marokko einiges noch verbesserungswürdig ist, insbesondere die soziale Absicherung und das Gesundheitswesen. Das gilt im Moment besonders für die vielen im Tourismussektor arbeitenden Marokkaner, deren Existenzgrundlage durch Corona weggefallen ist und die keinerlei staatliche Unterstützung erhalten.

@Kers

Ich bin von dem Ausreiseproblem nicht betroffen und kenne Deine Situation und Deinen aktuellen Visumstatus nicht, so daß ich Dir nur sehr eingeschränkt helfen kann. Ich weiß auch nicht, wie gut Du Dich in Marokko verständigen kannst. Ich würde Dir daher den Rat geben, Dich mit dem deutschen Honorarkonsul, Herrn Choufani, in Agadir in Verbindung zu setzen. Der Honorarkonsul hat beste Kontakte zu allen marokkanischen Behörden und auch zum Bureau des etrangers. An Deiner Stelle würde ich mit Herrn Choufani sprechen und bitten, daß er herausfindet, was Du machen mußt, damit Du bleiben kannst. In der Regel benötigst Du a) die Vordrucke des Bureau des etrangers b) einen Einkommensnachweis einer Bank, den Herrn Choufani legalisieren könnte c) einen Mietvertrag oder eine Bestätigung eines Hotels, daß Du dort solange wohnen kannst, wie Du in Marokko bleiben möchtest d) einen Nachweis, daß Du keine Straftaten begangen hast.

Sorry, aber mehr kann ich aus zeitlichen Gründen nicht machen!

Aktuelle Gesetzestexte, Vorschriften und Verordnungen sind - ebenfalls einmalig in Afrika und Topstandard - auf der folgenden Webseite der marokkanischen Regierung

http://www.sgg.gov.ma/Accueil.aspx

zu recherchieren, z.B. im Bulletin Officiel Electronique.

Wenn Du allerdings weder Französisch noch Arabisch kannst, dann sieht es schlecht für Dich aus.

Daß Deutschland keineswegs so super ist, wie es viele Marokkaner und viele Forumsteilnehmer glauben, kannst Du an den sehr schwachen Leistungen der Deutschen Botschaft in Rabat erkennen. Wenn diese so super wäre, dann hätte sie doch das entsprechende Schreiben des marokkanischen Außenministeriums auf ihrer Webseite veröffentlichen können. Dann hätte jeder genau gewußt, was Sache ist und dies hättest Du z.B. auch dem Bureau des etrangers vorlegen können. Die Deutsche Botschaft in Rabat arbeitet daher genauso unprofessionell, wie es Thomas Friedrich immer von den marokkanischen Behörden schreibt, d.h. die Deutsche Botschaft weiß nichts oder nichts genaues, gibt nur ungenaue oder gar keine Auskünfte und möchte sich auf nichts festlegen lassen.

Viel Erfolg und Gesundheit für Alle

Aksayt
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#25
An alle:                               Vielen vielen Dank an alle, ich habe hier so viele nützliche Informationen zu meiner Frage bekommen,dass ich glaube ich,jetzt zurecht  komme. Gruss  kers
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#26
(31.07.2020, 00:58)Aksayt schrieb: In der Regel benötigst Du a) die Vordrucke des Bureau des etrangers b) einen Einkommensnachweis einer Bank, den Herrn Choufani legalisieren könnte c) einen Mietvertrag oder eine Bestätigung eines Hotels, daß Du dort solange wohnen kannst, wie Du in Marokko bleiben möchtest d) einen Nachweis, daß Du keine Straftaten begangen hast.

Hallo, 
wenn es so einfach wäre.... dann hätte ich schon seit vielen Jahren die Carte Sejour.  Big Grin

Carte Sejour Visiteur 

Kopien von Passport und letzten Einreisestempel
Kopien Mietvertrag oder Eigentumsnachweis. 
Kopien vom Polizeilichen Führungszeugnis (Herkunftsland) 
Einkommensnachweis 
6 Passfotos 
Ärztliches Attest ( Blutbild kann verlangt werden ) 
Aufenthaltsbescheinigung 
Eidesstattliche Versicherung das man in Marokko keiner Tätigkeit nachgeht.

Dann bekommt die Vordrucke die noch ausgefüllt werden sollten. 

Wenn das alles so einfach wäre.....
MfG

Marco Wensauer
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