Gesetz zur Nutzung sozialer Netzwerke
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Gesetz zur Nutzung sozialer Netzwerke
Mounia Senhaji, am 02.05.2020
 
[Bild: 84dba5933138a2a8808e6551ce837a14.jpg]
 
Der Nationale Rat für Menschenrechte (CNDH) hat aufgrund des Gesetzes 22.20, das die Nutzung sozialer Netzwerke in Marokko regelt, beschlossen, über die Rolle sozialer Netzwerke als Raum für Meinungs- und Pressefreiheit zu beraten. Ziel ist es, dazu beizutragen, den Bereich der öffentlichen Freiheiten neu zu definieren.
 
An den Beratungen sollen alle Betroffenen und Verantwortlichen beteiligt werden, um zu gewährleisten, dass das Thema (Gegenstand des Gesetzes 22.20) und auch die damit verbundenen Veränderungen berücksichtigen werden können.
 
lematin.ma
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