Wohnung kaufen in Marokko
#9
(22.05.2023, 15:47)Delilah schrieb: Danke Thomas, genau das war auch meine Theorie. Ich muss diese Möglichkeit rechtlich prüfen. Sie widerspricht der Aussage von Marco, dass kein Marokkaner beteiligt sein darf, wenn das Schweizer Erbrecht gelten soll. In der Schweiz sind wir aber schon sehr lange verheiratet.

Eigentlich planen wir, vermehrt im wunderschönen Marokko zu leben und wollen dabei nicht ans Sterben und Erben denken.
Aber das gehört halt irgendwie auch dazu, sobald man grössere Beträge investiert. Mein Mann macht sich grosse Sorgen, dass wir Probleme mit seinen Verwandten bekommen, wenn ihm etwas passiert.

@Bulbulla: Oder wir machen es wie im Süden, dass wir uns alle eintragen... Weisst du, wo es einen guten Fachanwalt/eine Fachanwältin gibt?

Liebe Grüsse

Delilah


Hallo Delilah,

tut mir leid, das weiß ich leider nicht. 
Aber ich denke, du könntest hier vllt eine Adresse bekommen. 

Zum „Wie im Süden“:

Da wünsche ich dir viel Zuversicht und Glück!

Bei der Familie handelt es sich um Geschwister, Nichten & Neffen und deren Kinder….
in jeweils wechselnder Besetzung und großer Anzahl. 
Besuche sind höchst beliebt, dauernd kommt jemand an & Individualraum gibt es eigentlich keinen. 
Auch die Nachbarn sind gefühlt ständig zugegen - falls nicht persönlich, hörst du sie auf jeden Fall, da die Lautstärke erstaunlich ist. 

Die europäische Kernfamilie Vater Mutter Kind(er) spielt da nur eine untergeordnete Rolle. Man ist 24/7 in der Gruppe. Sich zurückziehen ist nicht üblich, es wird dann schnell vermutet, man sei böse mit jdm. - oder krank. 

Und eingetragen ist da, so viel ich weiß, keiner, denn es gibt kein Grundbuch. 
Letzteres weiß ich jedoch nicht ganz genau. 
Mein Nachfragen & Nachhaken in der Hinsicht würde großes Erstaunen, ja geradezu Misstrauen hervorrufen. 

Das Vererben geht dann natürlich nach islamischem Recht. 

Jede gedankliche Vorwegnahme eines (natürlich einen jeden mal treffenden) Ablebens würde 
großes Entsetzen und Ablehnung hervorrufen….
zumindest meiner bescheidenen Erfahrung nach. 

Man spricht ganz einfach nicht über diese Dinge, geschweige denn regelt man sie z. B. in einer Patientenverfügung / einem Testament. 

Die einfachste Lösung scheint mir in eurem Falle die direkte Eintragung der Töchter zu sein. 

Viel Glück!
Maria
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