EMA in Marokko
#1
Liebes Forum,

wie und wo kann ich eine Einwohnermeldeamtsanfrage in Marokko machen? Meldepflicht liegt ja vor. Darüber hinaus interessiert es mich, ob ich auch anhand der deutschen Sozialversicherungsnummer, respektive der deutschen  Rentenversicherungsnummer jemanden in Marokko finden kann.

Ich danke vorab für sachdienliche Hinweise.
Zitieren
#2
https://www.wraqi.ma/ Hier wird auf Französisch erklärt, wie man per Mail verschiedene Bescheinigungen beantragt und bekommt. Für den Antrag auf die Wohnbescheinigung, siehe https://www.wraqi.ma/Home/ResidenceCertificate 

Den Link bekam ich über WhatsApp. Kann Dir leider nicht sagen, ob es auch wirklich reibungslos funktioniert, wie dort beschrieben wird.
Zitieren
#3
und von der Seite des Justitzministerium https://adala.justice.gov.ma/AR/home.aspx folgendes:

Bescheinigung des Wohnsitzes: Welche Unterlagen werden verlangt?

Das Formular, das den Bürgern bei den Caïdats und Verwaltungsanhängen zur Verfügung gestellt wird, mit der Vorlage eines der folgenden Dokumente:
  • Die letzte Wasser- oder Stromquittung auf den Namen des Antragstellers der Bescheinigung ;
  • Die letzte Festnetztelefonquittung auf den Namen des Zertifikatsantragstellers ;
  • Die Eigentumsurkunde für den Eigentümer ;
  • Eine Kopie des Mietvertrags für den Mieter ;
  • Eine beglaubigte Verpflichtungserklärung des Eigentümers, dass die betreffende Person bei ihm wohnt, zusammen mit einem der oben genannten Dokumente ;
  • Wenn die betreffende Person keines der oben genannten Dokumente vorlegen kann, hat sie die Möglichkeit, zwei Zeugen hinzuzuziehen, die die Richtigkeit ihrer Angaben bezeugen;
  • Die Bescheinigung über die Anwesenheit bei Einsätzen für Personen, die dem Militär angehören ;
  • Ein Dokument, das den Beruf oder die Funktion der betreffenden Person angibt, wenn zum ersten Mal ein nationaler Personalausweis oder Reisepass beantragt wird oder wenn der Beruf gewechselt wird, wenn der Antragsteller irgendeine Funktion oder einen Beruf ausübte.


Welche Stellen sind für die Entgegennahme des Antrags zuständig?
  • Das Kaidat oder die Verwaltungsnebenstelle am Wohnort des Antragstellers.
  • Welche Stellen sind für die endgültige Bereitstellung der beantragten Vorstation zuständig?

Das Kaidat oder die Verwaltungsstelle am Wohnort des Antragstellers.

Wie lange dauert die Bearbeitung?
  • Höchstens einen Tag.

Welche Gebühren fallen für das Verfahren an?
  • 20 Dhs.

Welche Verwaltungsstellen sind für das Verfahren zuständig?
  • Das Caïdat oder die Verwaltungsnebenstelle am Wohnort des Antragstellers ;
  • Der Behördenmitarbeiter.

Welche Behörde ist für das Verfahren zuständig?
  • Das Ministerium für Inneres.

Was sind die Rechtsgrundlagen für das Verfahren?
  • Das Dekret Nr. 2.73.538 vom 1. Rabii II 1397 (21. März 1977) zur Durchführung des Dahirs mit dem Gesetz Nr. 1.73.560 vom 25. Safar 1397 (15. Februar 1977) zur Einführung des nationalen Personalausweises, Bulletin Officiel vom 6. April 1977 S454.
  • Das Dekret Nr. 2.58.1151 vom 12. Joumada II 1378 (24. Dezember 1958) über die Registrierung und den Stempel in seiner geänderten und ergänzten Fassung.
Zitieren
#4
(26.01.2022, 18:46)Fouad schrieb: https://www.wraqi.ma/ Hier wird auf Französisch erklärt, wie man per Mail verschiedene Bescheinigungen beantragt und bekommt. Für den Antrag auf die Wohnbescheinigung, siehe https://www.wraqi.ma/Home/ResidenceCertificate 

Den Link bekam ich über WhatsApp. Kann Dir leider nicht sagen, ob es auch wirklich reibungslos funktioniert, wie dort beschrieben wird.




Hallo Fouad,

so, wie ich das verstehe, sucht @Miss Marple eine Person in Marokko. 
Sie wird wohl ihre Gründe haben.
Zitieren
#5
Oh! Du hast recht. Habe den letzten Satz wohl übersehen. 
Zitieren
#6
@ Fouad @ bulbulla,
Danke für Eure Antworten! Jawohl, ich suche, mit anwaltlicher Vertretung, eine Person in Marokko. Diese Person hat die deutsche + marokkanische Staatsangehörigkeit. Französisch spreche und schreibe ich fließend, arabisch nur foussha. Meine Anwältin nur deutsch + englisch, weswegen ich die Recherche hier übernehme.
Zitieren
#7
(26.01.2022, 20:00)Miss Marple schrieb: @ Fouad @ bulbulla,
Danke für Eure Antworten! Jawohl, ich suche, mit anwaltlicher Vertretung, eine Person in Marokko. Diese Person hat die deutsche + marokkanische Staatsangehörigkeit. Französisch spreche und schreibe ich fließend, arabisch nur foussha. Meine Anwältin nur deutsch + englisch, weswegen ich die Recherche hier übernehme.

Ich hoffe, hier melden sich kompetente Leser und wünsche dir sehr viel Glück!
Zitieren
#8
Hallo.

Die Chancen denjenigen zu finden sind auf diesem Wege leider gering.

Mit deutschen Steuernummern gehts erst recht nicht.

Es herrscht zwar Meldepflicht aber in der Realität halten sich viele nicht daran, erst recht nicht wenn sie nicht gefunden werden wollen.

Wenn es kein in Marokko gesuchter Krimineller ist wirst Du keine (polizeiliche/behördliche) Auskunft darüber erhalten, ob und wo er gemeldet ist.
Selbst wenn Du weißt wo er gemeldet ist, heißt das noch lange nicht, dass er dort auch tatsächlich lebt.

Ich kenne zahlreiche Marokkaner die sch irgendwo anders als sie leben angemeldet haben, sei es aus Gründen den Führerschein dort machen zu dürfen, dort zur Schule/Uni gehen zu können, am tatsächlichen Wohnort nicht gefunden zu werden, usw..; Überprüft ob die dort tatsächlich leben wird das nicht.
Ummelden tun sie sich i.d.R. auch nicht, allenfalls dann, wenn nach 10 Jahren der Personalausweiss abläuft und sie keinen Anlass mehr haben einen falschen Wohnort anzugeben.


Wenn Du irgend elche Anhaltspunkte (Stadt, Stadtteil, Bekannte, Telefonnummern seiner Bekannten, facebook, ect.) hast, dann könntest Du die Suche darüber selber fortführen oder aber durch vertrauenswürdige Bekannte die in seiner (vermuteten) Umgebung leben.






.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Zitieren
#9
(26.01.2022, 20:07)bulbulla schrieb:
(26.01.2022, 20:00)Miss Marple schrieb: @ Fouad @ bulbulla,
Danke für Eure Antworten! Jawohl, ich suche, mit anwaltlicher Vertretung, eine Person in Marokko. Diese Person hat die deutsche + marokkanische Staatsangehörigkeit. Französisch spreche und schreibe ich fließend, arabisch nur foussha. Meine Anwältin nur deutsch + englisch, weswegen ich die Recherche hier übernehme.

Ich hoffe, hier melden sich kompetente Leser und wünsche dir sehr viel Glück!
Zitieren
#10
Miss Marple,

Wenn Sie noch Schwierigkeiten haben, kontaktieren Sie mich bitte unter dieser Nummer+491629780468
Zitieren
#11
(27.01.2022, 13:17)anwalttahiri schrieb: Miss Marple,

Wenn Sie noch Schwierigkeiten haben, kontaktieren Sie mich bitte unter dieser Nummer+491629780468

Besten Dank, das werde ich sicherlich machen!
Zitieren
#12
@ Miss Marple
Vor ca 3 Jahren war ich im Urlaub in Marokko. Ein Onkel von mir der in Marokko lebte und Rente aus Deutschland erhielt bat mich ein Brief den er von der Rentenstelle in D erhielt zu Übersetzen. Da stand das die Frau seines Sohnes den er mit einer Deutschen gebar nach ihm sucht die Behörde ihr aber nicht die Adresse weitergeben darf daher es jetzt an ihm lege Kontakt mit seinem Sohn aufzunehmen oder nicht. Ich hab dann als ich wieder in D war meinen Couseng Kontaktiert der gar nichts von uns wusste so gab es ein HappyEnd
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste