Arbeitserlaubnis in Marokko?
#1
Ich hätte in nicht allzu ferner Zukunft die Möglichkeit, im Rahmen eines Sabbatical mich ein halbes Jahr in Marokko zu verbringen. Da ich wenig Lust habe, dort meine Tage im Café zu verbringen und meiner Frau auf der Tasche zu liegen, würde ich gerne einer Beschäftigung nachgehen. Eine Möglichkeit gibt es, ich kenne einen Franzosen, der eine kleine Firma in Casablanca hat, die Steuerungen für Solarpumpen herstellt. Ich könnte ihn bei der Soft- und Hardwareentwicklung unterstützen. Die Bezahlung wäre wohl mit Deutschland kaum vergleichbar, aber darauf kommt es mir nicht an. Mich würde es sehr reizen, auch mal beruflich aus dem Großkonzern-Trott herauszukommen und eine neue Arbeitswelt kennenzulernen.
Nun scheint es aber in Marokko nicht gerade leicht zu sein, als Ausländer eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, selbst wenn man eine Aufenthaltserlaubnis (carte de résidence) hat. Da muss u.a. nachgewiesen werden, dass sich kein geeigneter Inländer findet, der den Job übernehmen könnte. Im Prinzip kein Problem, denn Ingenieure mit praktischer Berufserfahrung sind in Marokko absolute Mangelware. Die Prozedur ist hier aufgelistet, sie sollte maximal 20 Tage dauern:

https://www.mites.gob.es/ficheros/minist...-MAROC.pdf

Leider klaffen Theorie und Praxis in Marokko meist weit auseinander und mein potentieller Chef meinte, dass sich die Behörden trotz eindeutiger Rechtslage oft querstellen.

Hat jemand hier im Forum Erfahrungen mit einer Angestelltentätigkeit in Marokko und dem zugehörigen administrativen Aufwand? Alle Europäer die ich dort kenne, haben sich selbsständig gemacht und das i.a. in der Touristikbranche. Das wäre wirklich nichts für mich.
Zitieren
#2
Hallo Mike,

grundsätzlich darf keine Tätigkeit an einen Ausländer vergeben werden die durch einen Marokkaner verrichtet werden kann.

Es gibt zwei Möglichkeiten für Dich:

Du meldest selber ein Gewerbe in Marokko an und bist für den Franzosen als selbstständiger Unternehmer tätig.

Der Franzose stellt Dich nicht offiziel ein und Du arbeitest ohne Arbeitsvertrag für ihn.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Zitieren
#3
Hallo Mike,
Berufsbezogen ist es schwierig eine Genehmigung zu bekommen,
aber der Franzose kann eine Vertrauensperson einstellen,
dich zum Beispiel zum Directeur Technique benennen,
dann kann das durchaus genehmigt werden…
Das Gehalt sollte natürlich einigermaßen zum Posten passen.
sonnige Grüsse..
Zitieren
#4
Dabei ist zu bedenken, dass dies ein monatelanges Genehmigungsverfahren bedarf!
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Zitieren
#5
(07.12.2021, 19:46)Thomas Friedrich schrieb: Hallo Mike,

grundsätzlich darf keine Tätigkeit an einen Ausländer vergeben werden die durch einen Marokkaner verrichtet werden kann.

Es gibt zwei Möglichkeiten für Dich:

Du meldest selber ein Gewerbe in Marokko an und bist für den Franzosen als selbstständiger Unternehmer tätig.

Der Franzose stellt Dich nicht offiziel ein und Du arbeitest ohne Arbeitsvertrag für ihn.

Hallo Wolfgang,

danke für Deine Antwort. Laut Beschreibung sollten aber Ehegatten von Marokkaner(inne)n den Einheimischen gleichrangig sein und die Prüfung, ob sich ein Marokkaner für den Job findet, entfallen. Das Problem ist natürlich die Bürokratie, die die gesetzlichen Regeln nicht immer kennt.

Schwarzarbeit käme für mich nicht in Frage. Eine Alternative wäre der Status als "Auto-Entrepreneur", also eine Art Ich-AG: https://ae.gov.ma/. Dies hieße, Beratungsleistungen anzubieten und z.B. auf Stundenbasis abzurechnen. Ein großer Vorteil ist der homöopathische Steuersatz von 1%, der Nachteil, dass es keine Sozialversicherung gibt. Allerdings läßt sich eine Krankenversicherung für den beschränkten Zeitraum auch von Deutschland aus abschließen. Das Limit von 200.000DH werde ich in 6 Monaten nicht erreichen.

Das Ganze ist auch im Moment nur eine vage Idee, ich muss erst einmal das Ende der Coronaepidemie abwarten. Außerdem scheue ich doch etwas die tägliche Pendelei zwischen Rabat und Casablanca.
Zitieren
#6
(08.12.2021, 23:43)Mike schrieb:
(07.12.2021, 19:46)Thomas Friedrich schrieb: Hallo Mike,

grundsätzlich darf keine Tätigkeit an einen Ausländer vergeben werden die durch einen Marokkaner verrichtet werden kann.

Es gibt zwei Möglichkeiten für Dich:

Du meldest selber ein Gewerbe in Marokko an und bist für den Franzosen als selbstständiger Unternehmer tätig.

Der Franzose stellt Dich nicht offiziel ein und Du arbeitest ohne Arbeitsvertrag für ihn.

Hallo Wolfgang,

danke für Deine Antwort. Laut Beschreibung sollten aber Ehegatten von Marokkaner(inne)n den Einheimischen gleichrangig sein und die Prüfung, ob sich ein Marokkaner für den Job findet, entfallen. Das Problem ist natürlich die Bürokratie, die die gesetzlichen Regeln nicht immer kennt.

Schwarzarbeit käme für mich nicht in Frage. Eine Alternative wäre der Status als "Auto-Entrepreneur", also eine Art Ich-AG: https://ae.gov.ma/. Dies hieße, Beratungsleistungen anzubieten und z.B. auf Stundenbasis abzurechnen. Ein großer Vorteil ist der homöopathische Steuersatz von 1%, der Nachteil, dass es keine Sozialversicherung gibt. Allerdings läßt sich eine Krankenversicherung für den beschränkten Zeitraum auch von Deutschland aus abschließen. Das Limit von 200.000DH werde ich in 6 Monaten nicht erreichen.

Das Ganze ist auch im Moment nur eine vage Idee, ich muss erst einmal das Ende der Coronaepidemie abwarten. Außerdem scheue ich doch etwas die tägliche Pendelei zwischen Rabat und Casablanca.

Hallo @ Mike,

den Stress würde ich mir auch nicht antun. 
Ich finde es aber gut, dass du in Marokko arbeiten möchtest und Anstrengungen dafür unternimmst. 
Da könnte sich so mancher eine Scheibe abschneiden. 

Ich drücke die Daumen. Hätte noch eine kleine Idee:
Wie wär‘s mit online-Übersetzungen? Bei Interesse gerne PN. 

Gruß,
bulbulla
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste