11.11.2021, 16:50
Wenn ihr heiraten wollt... bleibt dir nichts anderes übrig als zu konvertieren, wenn ihr auch in Marokko als verheiratet gelten wollt... so ist einfach die rechtliche Lage...
Es sei denn du fragst sie ob sie aus dem Islam austreten will (was eigentlich nicht geht... aber schon der ein/die ein oder andere gemacht hat)...
Ansonsten... die Verlobung ist die Vorstufe zur eigentlichen Heirat, manchmal werden schon hier bestimmte Dinge festgeschrieben und ausgemacht... vielleicht sogar zeitlich festgelegt, wann spätestens zu heiraten ist. Wir haben uns verlobt, aber als die Grenzen "zu waren" hatte die Verlobung keinerlei rechtliche Auswirkung auf die Erlaubnis "Familienangehörige zu besuchen" - ich galt als "Tourist".
Es ergeben sich rechtlich keine besonderen Pflichten oder Rechte... außer es wurde etwas schriftlich in einem Vertrag geregelt.
Es sei denn du fragst sie ob sie aus dem Islam austreten will (was eigentlich nicht geht... aber schon der ein/die ein oder andere gemacht hat)...
Ansonsten... die Verlobung ist die Vorstufe zur eigentlichen Heirat, manchmal werden schon hier bestimmte Dinge festgeschrieben und ausgemacht... vielleicht sogar zeitlich festgelegt, wann spätestens zu heiraten ist. Wir haben uns verlobt, aber als die Grenzen "zu waren" hatte die Verlobung keinerlei rechtliche Auswirkung auf die Erlaubnis "Familienangehörige zu besuchen" - ich galt als "Tourist".
Es ergeben sich rechtlich keine besonderen Pflichten oder Rechte... außer es wurde etwas schriftlich in einem Vertrag geregelt.