183 Tage Regel bei Besitz der Carte de Sejour
#1
Guten Tag,
gibt es diese 183 Tage Regel für Inhaber der Carte de Sejour nach der man den Anspruch die Karte verliert, falls man länger als 183 Tage innerhalb 12 Monaten außer Landes ist!?
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#2
(09.07.2025, 13:12)T.S. schrieb: Guten Tag,
gibt es diese 183 Tage Regel für Inhaber der Carte de Sejour nach der man den Anspruch die Karte verliert, falls man länger als 183 Tage innerhalb 12 Monaten außer Landes ist!?

Meines Wissens gibt es eine derartige Regel nicht, die Karte wird erst ungültig, wenn man mehr als 2 Jahre nicht mehr im Land war. Während der Coronazeit war ich tatsächlich knapp 24 Monate nicht in Marokko, die Karte wurde aber problemlos weiter anerkannt.
Die 183-Tage-Regel ist aber für die Steuerpflicht wichtig.
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#3
Hallo.

Gerüchteweise hatte ich zuletzt vor einigen Jahren davon gehört. In der Praxis ist mir jedoch noch nie jemand begegnet, der seine "Carte de séjour" deswegen abgeben musste.
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb man eine sogenannte Carte de séjour beantragen kann:

  1. Reiner Aufenthaltszweck, z. B. als Rentner
  2. Geschäftlich bedingter Aufenthalt, etwa wenn man in Marokko ein Gewerbe betreibt
  3. Heirat bzw. Familienzusammenführung
Wer marokkanische Kinder hat, verfügt über ein lebenslanges Aufenthaltsrecht in Marokko – dies ist ein gesetzlicher Anspruch. 
Wer hingegen „nur“ in Marokko leben möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, unter anderem eine Wohnung und ausreichende finanzielle Mittel nachweisen. Ein Rechtsanspruch ergibt sich daraus jedoch nicht.

Um noch einmal auf deine Frage zurückzukommen: Es kann durchaus sein, dass bei einer reinen Carte de résidence erwartet wird, dass man mindestens sechs Monate im Jahr in Marokko lebt. 
Auch in Deutschland gibt es ja zeitliche Vorgaben, um einen Wohnsitz anmelden zu dürfen bzw. zu müssen. Inwieweit dies in der marokkanischen Praxis tatsächlich kontrolliert wird, weiß ich allerdings nicht.


.
Mit besten Grüßen aus Errachidia

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#4
(09.07.2025, 16:25)Mike schrieb:
(09.07.2025, 13:12)T.S. schrieb: Guten Tag,
gibt es diese 183 Tage Regel für Inhaber der Carte de Sejour nach der man den Anspruch die Karte verliert, falls man länger als 183 Tage innerhalb 12 Monaten außer Landes ist!?

Meines Wissens gibt es eine derartige Regel nicht, die Karte wird erst ungültig, wenn man mehr als 2 Jahre nicht mehr im Land war. Während der Coronazeit war ich tatsächlich knapp 24 Monate nicht in Marokko, die Karte wurde aber problemlos weiter anerkannt.
Die 183-Tage-Regel ist aber für die Steuerpflicht wichtig.

Doch, das ist genau wie bei einem Aufenthaltstitel in Deutschland. In der Theorie darf man nicht länger als 6 Monate aus dem Land sein. In der Praxis wird es nicht immer zu 100% geprüft. 

Liebe Grüße
Jan
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#5
(01.03.2026, 00:06)Jan S. schrieb: Doch, das ist genau wie bei einem Aufenthaltstitel in Deutschland. In der Theorie darf man nicht länger als 6 Monate aus dem Land sein. In der Praxis wird es nicht immer zu 100% geprüft. 

Hier mal der offizielle Gesetzestext:

https://gadem-guide-juridique.info/wp-co...-02-03.pdf

Artikel  18 und 19 listen die Fälle auf, in denen ein Aufenthaltstel widerrufen werden kann. Am wichtigsten ist §18: Die Aufenthaltskarte (carte de résidence) eines Ausländers, der das Staatsgebiet für mehr als 2 Jahre verlassen hat, wird als verfallen betrachtet. Die weiteren Möglichkeiten in §19 betreffen Ausweisungen durch Gerichtsbeschluss, sollten also im Normalfall nicht relevant sein.

Anwesenheit für mehr als 183 Tage wird also nicht gefordert. Das gilt übrigens auch für deutsche Aufenthaltstitel. Man kann schließlich in 2 oder mehr Ländern seinen Wohnsitz haben (ich kenne einige Fälle), wichtig ist nur mindestens alle 6 Monate ins Land zurückzukehren. Dafür reichen im Prinzip aber wenige Tage.
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#6
(02.03.2026, 13:06)Mike schrieb:
(01.03.2026, 00:06)Jan S. schrieb: Doch, das ist genau wie bei einem Aufenthaltstitel in Deutschland. In der Theorie darf man nicht länger als 6 Monate aus dem Land sein. In der Praxis wird es nicht immer zu 100% geprüft. 

Hier mal der offizielle Gesetzestext:
https://gadem-guide-juridique.info/wp-co...-02-03.pdf
Artikel  18 und 19 listen die Fälle auf, in denen ein Aufenthaltstel widerrufen werden kann. Am wichtigsten ist §18: Die Aufenthaltskarte (carte de résidence) eines Ausländers, der das Staatsgebiet für mehr als 2 Jahre verlassen hat, wird als verfallen betrachtet. Die weiteren Möglichkeiten in §19 betreffen Ausweisungen durch Gerichtsbeschluss, sollten also im Normalfall nicht relevant sein.
Anwesenheit für mehr als 183 Tage wird also nicht gefordert. Das gilt übrigens auch für deutsche Aufenthaltstitel. Man kann schließlich in 2 oder mehr Ländern seinen Wohnsitz haben (ich kenne einige Fälle), wichtig ist nur mindestens alle 6 Monate ins Land zurückzukehren. Dafür reichen im Prinzip aber wenige Tage.

Das stimmt. Das eine ist die Theorie und das andere die Praxis, wie die Behörden sie den jeweiligen Personen mitteilen. Das wird jedoch in den einzelnen Städten auch unterschiedlich gehandhabt.
Am Ende des Tages ist es in Marokko so, dass wenn Person X bei der Behörde deine Dokumente nicht annimmt oder ablehnt, du oft nur über Kontakte oder einen Rechtsanwalt weiterkommst. Als anderes Beispiel, es gibt kein bestimmtes Gesetz, dass bei einem Erstantrag eine Person im Land bleiben muss, bis der Aufenthaltstitel erteilt ist. Die Praxis in vielen Städten ist aber: Antrag wurde abgegeben, Person X verlässt das Land - Antrag wird nicht mehr weiterbearbeitet, bzw. kommt auf den Stapel "vorerst erledigt".

Beim deutschen Aufenthaltstitel reicht ein Tag, um wieder bei „0“ zu beginnen.

Liebe Grüße :-)
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#7
(02.03.2026, 13:32)Jan S. schrieb: Am Ende des Tages ist es in Marokko so, dass wenn Person X bei der Behörde deine Dokumente nicht annimmt oder ablehnt, du oft nur über Kontakte oder einen Rechtsanwalt weiterkommst. Als anderes Beispiel, es gibt kein bestimmtes Gesetz, dass bei einem Erstantrag eine Person im Land bleiben muss, bis der Aufenthaltstitel erteilt ist. Die Praxis in vielen Städten ist aber: Antrag wurde abgegeben, Person X verlässt das Land - Antrag wird nicht mehr weiterbearbeitet, bzw. kommt auf den Stapel "vorerst erledigt". 
Zumindest in Rabat klappte es ohne wesentliche Probleme. Ich bin auch nach Antragstellung mit der provisorischen Karte "recepissé" aus- und nach Fertigstellung wieder eingereist. Ich habe die Erfahrung emacht, dass es viel hilft, die gesetzlichen Regeln zu kennen (oder zumindest so zu tun als ob). Das beeindruckt die Beamten, sie könnten ja eine wichtige Person vor sich haben. Auf der Polizeistation in Rabat, die sich von unserer Wohnung aus gesehen um die Ecke befindet, schauen ich und meine Frau immer mal wieder vorbei und lassen dem Chef schöne Grüße ausrichten. Wir haben ihn vor Jahren mal flüchtig kennengelernt. 

Eine Warnung an die Besitzer einer Aufenthaltskarte: Ein europäischer Führerschein verliert in Marokko nach einem Jahr Aufenthalt seine Gültigkeit. Das macht zwar im Alltag selten Probleme, könnte aber bei einem Unfall mit Personenschaden gehörigen Ärger verursachen. Man kann den deutschen Lappen zwar in einen marokkanischen umtauschen, muss den originalen aber abgeben. Und der marokkanische Führerschein wird wiederum in Deutschland nur besuchsweise anerkannt und kann nicht einfach wieder zurückgetauscht 
werden. Einzige Lösung ist m.W. der Besuch einer Fahrschule in Marokko.

Schöne Grüße aus Rabat

Mike
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#8
Hallo Mike,

danke für diese herrliche Schilderung.
Es betrifft mich zwar (noch) nicht direkt, aber so weiß ich dann, wie man an die Sache herangeht. Herrlich, das klingt für mich echt marokkanisch.
Eine Frage zum Führerschein: Verliert der deutsche dann auch nach 1 Jahr seine Gültigkeit, wenn der Besitzer (auch) Marokkaner ist?
Mein Mann besitzt nur den deutschen „Lappen“ und ich mag in Marokko
nicht fahren - höchstens dort, wo kaum einer unterwegs ist!!
Beim Straßenverkehr krieg‘ ich immer noch „Zustände“. Ich hoffe, mich noch daran zu gewöhnen!

Gruß,
bulbulla
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#9
Big Grin 
(02.03.2026, 14:37)Mike schrieb:
(02.03.2026, 13:32)Jan S. schrieb: Am Ende des Tages ist es in Marokko so, dass wenn Person X bei der Behörde deine Dokumente nicht annimmt oder ablehnt, du oft nur über Kontakte oder einen Rechtsanwalt weiterkommst. Als anderes Beispiel, es gibt kein bestimmtes Gesetz, dass bei einem Erstantrag eine Person im Land bleiben muss, bis der Aufenthaltstitel erteilt ist. Die Praxis in vielen Städten ist aber: Antrag wurde abgegeben, Person X verlässt das Land - Antrag wird nicht mehr weiterbearbeitet, bzw. kommt auf den Stapel "vorerst erledigt". 
Zumindest in Rabat klappte es ohne wesentliche Probleme. Ich bin auch nach Antragstellung mit der provisorischen Karte "recepissé" aus- und nach Fertigstellung wieder eingereist. Ich habe die Erfahrung emacht, dass es viel hilft, die gesetzlichen Regeln zu kennen (oder zumindest so zu tun als ob). Das beeindruckt die Beamten, sie könnten ja eine wichtige Person vor sich haben. Auf der Polizeistation in Rabat, die sich von unserer Wohnung aus gesehen um die Ecke befindet, schauen ich und meine Frau immer mal wieder vorbei und lassen dem Chef schöne Grüße ausrichten. Wir haben ihn vor Jahren mal flüchtig kennengelernt. 

Eine Warnung an die Besitzer einer Aufenthaltskarte: Ein europäischer Führerschein verliert in Marokko nach einem Jahr Aufenthalt seine Gültigkeit. Das macht zwar im Alltag selten Probleme, könnte aber bei einem Unfall mit Personenschaden gehörigen Ärger verursachen. Man kann den deutschen Lappen zwar in einen marokkanischen umtauschen, muss den originalen aber abgeben. Und der marokkanische Führerschein wird wiederum in Deutschland nur besuchsweise anerkannt und kann nicht einfach wieder zurückgetauscht 
werden. Einzige Lösung ist m.W. der Besuch einer Fahrschule in Marokko.

Schöne Grüße aus Rabat

Mike

Ja, genau das meine ich :-)

In der Praxis wird es tatsächlich von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandhabt und vor allem auch unterschiedlich „ausgelegt“. Genau darauf wollte ich hinaus.. Mit den reinen Gesetzestexten oder dem Argument „es steht doch so im Gesetz“ kommt man manchmal weiter, manchmal aber auch nicht.
Die Behörden haben häufig einen gewissen Ermessensspielraum. Vieles ist zwar gesetzlich geregelt, doch in der Umsetzung gibt es immer wieder Besonderheiten, Einzelfälle oder auch ein klares „Hier handhaben wir das so“. Und genau diese praktische Realität macht am Ende den Unterschied.

Ich beziehe mich dabei nicht nur auf eine einzelne Stadt, sondern auf ganz Marokko. Über die Jahre haben wir, beziehungsweise ich persönlich, sehr viele unterschiedliche Erfahrungen gesammelt.

Ich bin Mitgründer von www.auswandern-marokko.de , das ist sozusagen unser tägliches Geschäft und unsere praktische Erfahrungsbasis.

Ganz liebe Grüße aus Tanger
Jan
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#10
(02.03.2026, 17:44)Jan S. schrieb: In der Praxis wird es tatsächlich von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandhabt und vor allem auch unterschiedlich „ausgelegt“. Genau darauf wollte ich hinaus.. Mit den reinen Gesetzestexten oder dem Argument „es steht doch so im Gesetz“ kommt man manchmal weiter, manchmal aber auch nicht.
Die Behörden haben häufig einen gewissen Ermessensspielraum. Vieles ist zwar gesetzlich geregelt, doch in der Umsetzung gibt es immer wieder Besonderheiten, Einzelfälle oder auch ein klares „Hier handhaben wir das so“. Und genau diese praktische Realität macht am Ende den Unterschied.
Das ist sicher richtig, dass sich die Beamtenschaft nicht immer an die rechtlichen Bestimmungen hält. Probleme gibt es eigentlich nur, wenn ein Beamter keine Lust zum Arbeiten hat oder sich einen persönlichen Vorteil verspricht. Ich glaube aber kaum, dass sich jemand die Mühe machen wird, bei der Einreise die Aufenthalte zusammenzurechnen und dann mit irgendeiner fadenscheinigen Begründung die Karte einzuziehen. Da hat die Amtsperson ja erstmal nichts davon außer zusätzlicher Arbeit.

Interessant wird es bei mir bei der demnächst fälligen Verlängerung. Einige sagen, man braucht lediglich ein halbes dutzende Fotos sowie einen Nachweis von Wohnort und Lebensunterhalt und man bekommt wieder eine neue 10 Jahre gültige Karte. Andere Quellen besagen, dass man die komplette Prozedur mit Recepissé, 1 jähriger carte d'immatriculation und erst dann wieder die 10 Jahre gültige carte de résidence. Ich schwanke noch etwas, ob sich der Aufwand lohnt, denn vor dem Rentenalter werde ich wohl nicht mehr als 90 Tage am Stück in Marokko verbringen.

Für echte Auswanderer sieht es natürlich anders aus, denn wenn man die 90Tage Aufenthalt überzieht, gibt es tatsächlich gravierende Probleme. 

Schöne Grüße aus dem leider verregneten Rabat.
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