Schritt-für-Schritt-Anleitung der Eheschließung in Marokko
#41
(26.07.2025, 10:49)Marc99 schrieb:
(23.07.2025, 23:47)3vr1m schrieb:  Ich war immer unter der Annahme, dass ich alle deutschen Dokumente auch hier in Deutschland legalisieren lassen muss.

Hallo, 
alternativ kann man die Dokumente beim deutschen Konsulat beglaubigen lassen und anschließend beim marokkanischen Außenministerium vorlegen, bevor sie übersetzt werden.

Danke dir, muss ich dann auch noch zum Konsulat, auch machen wenn ich die Dokumente bereits in Deutschland vorbeglaubigt habe ?

Was ich auch nicht ganz verstehe, woher will das marok. Außenministerum denn wissen, was sie da in den Händen haben, bevor ich das übersetzt habe ?
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#42
Das Außenministerium schaut nicht darauf, was auf dem Dokument steht. Die schauen lediglich auf den Stempel. Wenn der vorhanden ist, beglaubigen sie es auch. Und sie kennen den Stempel der deutschen Botschaft.
فَاغْتَنِمْ وَقْتَكَ فِيْهَا قَبْلَ مَا فِيْهَا يَفُوْت
قُلْ بِخَيْرٍ تَجْتَنِيْهِ اَوْ تَحَلَّى بِالسُّكُوْت
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#43
Ahja, na dann. Dann lautet die Reihenfolge:

1. Ehefähigkeitszeugnis besorgen, damit bekomme ich dann beim dt. Konsulat in Casablanca (meine Verlobte lebt auch da) das franz. Ehefähigkeitszeugnis, zudem auch den Staatsangehörigen Nachweis nach vorzeigen von meinem dt. Pass
2. Meldebescheinigung, Geburtsurkunde, Führungszeugnis, 3x Gehaltsabrechnung und Arbeitgeberbescheinigung besorgen.
3. Abrechnung und AG-Bescheinung beim Notar beglaubigen
4. Für alle Dokumente die Vorbeglaubigung vom Landesgericht München bzw Regierung Oberbayern für das Ausland beglaubigen lassen (ich wohne in München)
5. Die Dokumente in Casablanca beim dt. Konuslat beglaubigen lassen und damit anschließend nach Rabat ins Außenministerium
6. Die Dokumente ins arabische Übersetzen lassen.

Ich werde meine Verlobte nochmal bitten das Familiengericht zu fragen, ob die Beglaubigung vom Außenmisiterium reicht, wenn wir nicht in die Botschaft/Konsulat in DE können, damit wir auf der sicheren Seite sind.
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#44
(26.07.2025, 15:47)3vr1m schrieb:
(26.07.2025, 10:49)Marc99 schrieb:
(23.07.2025, 23:47)3vr1m schrieb:  Ich war immer unter der Annahme, dass ich alle deutschen Dokumente auch hier in Deutschland legalisieren lassen muss.

Hallo, 
alternativ kann man die Dokumente beim deutschen Konsulat beglaubigen lassen und anschließend beim marokkanischen Außenministerium vorlegen, bevor sie übersetzt werden.

Danke dir, muss ich dann auch noch zum Konsulat, auch machen wenn ich die Dokumente bereits in Deutschland vorbeglaubigt habe ?

Was ich auch nicht ganz verstehe, woher will das marok. Außenministerum denn wissen, was sie da in den Händen haben, bevor ich das übersetzt habe ?

Hallo,
wenn die Dokumente bereits im marokkanischen Konsulat beglaubigt wurden, müssen sie nur noch beim marokkanischen Außenministerium vorgelegt werden.
Es wird dabei nicht das Dokument selbst beglaubigt, sondern der Stempel des marokkanischen oder deutschen Konsulats
MfG

Marco Wensauer
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#45
(27.07.2025, 14:00)Marc99 schrieb:
(26.07.2025, 15:47)3vr1m schrieb:
(26.07.2025, 10:49)Marc99 schrieb:
(23.07.2025, 23:47)3vr1m schrieb:  Ich war immer unter der Annahme, dass ich alle deutschen Dokumente auch hier in Deutschland legalisieren lassen muss.

Hallo, 
alternativ kann man die Dokumente beim deutschen Konsulat beglaubigen lassen und anschließend beim marokkanischen Außenministerium vorlegen, bevor sie übersetzt werden.

Danke dir, muss ich dann auch noch zum Konsulat, auch machen wenn ich die Dokumente bereits in Deutschland vorbeglaubigt habe ?

Was ich auch nicht ganz verstehe, woher will das marok. Außenministerum denn wissen, was sie da in den Händen haben, bevor ich das übersetzt habe ?

Hallo,
wenn die Dokumente bereits im marokkanischen Konsulat beglaubigt wurden, müssen sie nur noch beim marokkanischen Außenministerium vorgelegt werden.
Es wird dabei nicht das Dokument selbst beglaubigt, sondern der Stempel des marokkanischen oder deutschen Konsulats

Hi Marco, was ich meinte war: muss ich noch in das Deutsche Konsulat in Casablanca wenn ich die vorbeiglaubigungen bereits aus Deutschland habe oder kann ich direkt in das Außenministerium ?

So wie ich es jetzt von dir und Eines verstanden habe, kann ich den Schritt mit Marokkanisches Konsulat in Deutschland überspringen und es in Marokko legalisieren.
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#46
Wie gesagt, ich bin einen anderen Weg gegangen. Ich habe die deutschen Dokumente in Deutschland beglaubigen lassen. Anschließend habe ich diese Dokumente ins arabische übersetzen lassen und dann in der marokkanischen Botschaft beglaubigt, damit diese in Marokko anerkannt werden.

Lediglich das Ehefähigkeitszeugnis sowie den anderen Nachweis bezüglich der Staatsangehörigkeit habe ich in Casablanca und dann in Außenministerium beglaubigen lassen. Und erst danach habe ich diese Dokumente in Marokko übersetzen lassen.

Ob du die anderen Dokumente, wie Geburtsurkunde, Abrechnungen etc, bei der deutschen Botschaft legalisieren lassen kannst, kann ich dir nicht sagen.
Dieser Weg war und ist mir nicht bekannt gewesen.

Schreib doch einfach ne Mail an Casablanca. Die antworten in der Regel immer.
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#47
(28.07.2025, 13:36)3vr1m schrieb: Hi Marco, was ich meinte war: muss ich noch in das Deutsche Konsulat in Casablanca wenn ich die vorbeiglaubigungen bereits aus Deutschland habe oder kann ich direkt in das Außenministerium ?

So wie ich es jetzt von dir und Eines verstanden habe, kann ich den Schritt mit Marokkanisches Konsulat in Deutschland überspringen und es in Marokko legalisieren.

Hallo,
wenn die Dokumente bereits vom marokkanischen Konsulat in Deutschland beglaubigt wurden, ist eine zusätzliche Beglaubigung durch das deutsche Konsulat in Marokko nicht mehr erforderlich.
MfG

Marco Wensauer
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#48
Salut Enes ....
kurze Frage : meine Verlobte kommt aus Marrakech und wohnt und arbeitet auch dort. 
Muss sie zum Beglaubigen der Reisepasskopie (ich brauche das von ihr für mein Ehefähigkeitszeugnis ) tatsächlich nach Rabat ? Kann ich das nicht für sie erledigen oder bedarf es da einer Vollmacht ?

Merci bien ........ Carsten aus der Pfalz.
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#49
Hallo,

ob es mit einer Vollmacht funktioniert, kann ich dir nicht sagen. Was du alles für das Standesamt in der Pfalz benötigst weiß ich auch nicht. Solltest du aber für das Ehefähigkeitszeugnis auch die Versicherung an Eides Statt benötigen, dann müssen 2 Verwandte von ihr ebenfalls mitkommen. In der Regel werden diese Dokumente auch benötigt. Daher muss sie oder so mit dir mitkommen. Denn die beiden Verwandten müssen bezeugen, dass sie ledig ist. Falls das in der Pfalz nicht benötigt wird, dann musst du die Botschaft in Rabat fragen, ob eine Vollmacht ausreicht.
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#50
Hallo und vielen Dank,
das Problem ist, dass KEINER an irgendeiner der Botschaften ans Telefon geht in Deutschland. Weder Tag noch Nacht noch sonst irgendwann seit 8 Tagen  !!  Auf E-Mails antwortet auch keine S ....  .
Ich frage mich, ob ich einfach hinfahren soll auf die Gefahr hin, dass ich wieder nach Hause geschickt werde.
Funktioniert das ??

Viele Gruesse aus der Pfalz, Nilio
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#51
Kurze Frage nochmal zum Dokument für die Beantragung für das Ehefähigkeitszeugnis. Dort soll ich ja das Standesamt meiner Frau in Casablanca Angeben. Auf ihrer Geburtsurkunde ist es natürlich auf Arabisch. Die Übersetzerin war sich leider nicht sicher, ob sie den Teil einfach in lateinischen Buchstaben schreiben soll, oder die französische Version hernehmen soll. Ich hab meiner Frau jetzt beide Versionen zum Unterschreiben gesendet und die Übersetzerin hat uns beide Versionen geschickt, die Frage ist jetzt, was schicke ich meinem Standesamt.

Konkret geht es um den Teil "Bureau de l'Etat Civil, Arrondissement Essoukhour Assawda" oder eben "Bureau de l'Etat Civil, Roche noire"

@Nilio, ich habe es inzwischen auch schon aufgegeben mich den Botschaften rumzuschlagen und werde stattdessen einen Legalisierungsdienstleister beauftragen. Hab welche gefunden, die das für 45-60€ pro Dokument machen und ganz ehrlich, ich würde nicht weniger Zahlen wenn ich nach Berlin/Frankfurt fahren muss und ggf dort Übernachten muss. So spare ich mir immerhin den stress.
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#52
Hallo.

Ich möchte nocheinmal auf die Wichtigkeit eines Ehevertrages hinweisen.
Den solltet Ihr unbedingt machen!!!
Die Scheidungsrate zwischen marok./europ. Ehen ist extrem hoch und jeder sagte vor der Ehe "Mich betrifft das nicht."



.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#53
Hallo Nilio,

in Casablanca benötigst du keine Termine. In Rabat läuft das über einen Dienstleister. Wird auch TLS genannt. Ein unnötiger Verein meiner Meinung nach.

https://legalization-de.tlscontact.com/

Eine Registrierung ist notwendig. Das muss aber deine Verlobte übernehmen.

Diesen Schritt musste meine Frau ebenfalls machen, da das deutsche Konsulat in Casablanca weitere Legalisationen abgelehnt hat. Es ging bei mir um die Eheurkunde. Da die Eheurkunde auch legalisiert und anschließend übersetzt werden muss, wenn du sie in Deutschland anerkennen möchtest. 

Auf der Seite wählst du Marokko aus. Registrierst dich. Anschließend suchst du den Punkt Legalisationen aus. Gib die Anzahl der Legalisationen an, je nachdem wie viele Dokumente und Kopien du legalisieren möchtest. Such dir einen Termin aus, der dir passt. Anschließend kann deine Frau das Geld über Wafa Cash überweisen oder je nachdem was für Möglichkeiten angeboten werden.
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#54
Hallo Evrim,

frag am Besten das Standesamt. Das kann keiner dir beantworten, was dein Standesamt verlangt. Ich kann mich z.B. gar nicht erinnern, dass ich das Standesamt meiner Frau im Antrag für das Ehefähigkeitszeugnis angeben musste.
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#55
Und hier gleich die nächste Frage ........ wie war das bei euch mit dem anschliessenden Nachzug der Ehefrau nach Deutschland nach der Eheschliessung ? 

Wie lange musstet ihr ab Antrag auf das Visum warten bis sie einreisen durfte ?
Musste die Frau aus Marokko immer einen Sprachnachweis A1 vorweisen ?

Vielen Dank,  Nilio !!
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#56
Der Sprachnachweis ist Pflicht.

Für den Termin haben wir 15 Monate gewartet. Für die Bearbeitung des Visums waren es ca 3,5 Monate. So gute 18 bis 19 Monate dauert es schon. Daher habe ich den Antrag viel früher gestellt um nach der Eheschließung nicht so lange zu warten.
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#57
An alle Heiratswilligen hier / bereits Verheirateten:

Ich bewundere eure Ausdauer sowie natürlich eure Fachkenntnis, besonders hier @Enes!
Das Heiraten scheint ja eine fast nicht zu bewältigende Aufgabe!
Ich hoffe, eure marokkanischen EhepartnerInnen und vor allem deren Familien wissen das zu schätzen!

Als ich diesen Behördenweg vor langen Jahren ging, war er auch schon sehr schwer - und nicht billig!
Ich habe oft gestöhnt und mich dann durchgebissen!

Einmal war ich auf dem marokk. Konsulat, leider an einem marokk. Feiertag - was ich damals noch nicht wusste! Mein lieber Ehemann sagte mir das am Telefon natürlich nicht - vergessen…Also heimgeschickt…

Das nächste Mal beklagte ich mich dann über die Kosten auf dem Konsulat. Antwort des Angestellten:

„C‘est toujours un peu cher d‘avoir un mari marocain….!!“

Nun, heute würde ich ihm die passende Antwort auf Arabisch geben.

Alles, alles Gute euch!
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#58
(22.08.2025, 21:26)Enes schrieb: Der Sprachnachweis ist Pflicht.

Für den Termin haben wir 15 Monate gewartet. Für die Bearbeitung des Visums waren es ca 3,5 Monate. So gute 18 bis 19 Monate dauert es schon. Daher habe ich den Antrag viel früher gestellt um nach der Eheschließung nicht so lange zu warten.

Vielen Dank. Aber was für einen "Termin" genau ?? Von wem wo und wozu genau ?

Ich habe jetzt gerade eben mal die "Verpflichtungserklärung" in meiner Stadt ausgefüllt. Also dauert das ab jetzt noch 18 Monate bis sie hier ist ??
Da kommen einem ja die Tränen in die Augen .................
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#59
(23.08.2025, 11:41)nilio@aol.com schrieb:
(22.08.2025, 21:26)Enes schrieb: Der Sprachnachweis ist Pflicht.

Für den Termin haben wir 15 Monate gewartet. Für die Bearbeitung des Visums waren es ca 3,5 Monate. So gute 18 bis 19 Monate dauert es schon. Daher habe ich den Antrag viel früher gestellt um nach der Eheschließung nicht so lange zu warten.

Vielen Dank. Aber was für einen "Termin" genau ?? Von wem wo und wozu genau ?

Ich habe jetzt gerade eben mal die "Verpflichtungserklärung" in meiner Stadt ausgefüllt. Also dauert das ab jetzt noch 18 Monate bis sie hier ist ??
Da kommen einem ja die Tränen in die Augen .................

Du brauchst ein Visum für Familienzusammenführung, das gilt für 30-90 Tage. Damit reist sie in Deutschland ein und meldet ihren Wohnsitz hier an. Nach der Anmeldung geht es zur Ausländerbehörde und dort beantragt man mit der Anmeldung eine Aufenthaltsgenehmigung, welche dann für 1-3 Jahre gilt und man diese Immer wieder verlängern muss. Wichtig ist hierbei, es MUSS ein Visum für Familienzsuammenführung sein, ein Tourisenvisa z.B. geht nicht.

Die Kurx nun: Um das Visa zu beantragen, muss man zur Botschaft in Rabat mit einem Termin. Dieser Termin muss online beantragt werden (hier). Allerdings wartet man eben 15-18 Monate (!) auf die Terminvergabe und danch nochmal ca 3 Monate bis es zu einer Entscheidung kommt. Ich habe daher mich schon für einen Termin registriert, obwohl ich noch gar nicht mit meiner Verlobten verheiratet bin, da man hierfür noch keine Dokumente braucht (Gott sei Dank)
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#60
Hallo Nilio,

wenn du die Verpflichtungserklärung bereits ausgefüllt hast, gehe ich stark davon aus, dass du auch einen Termin für das Visum beantragt hast.

Den Termin beantragst du hier:

https://rabat.diplo.de/ma-de/service/05-...80-2703980

Nach ca. 15 Monaten wirst du einen Termin von der deutschen Botschaft erhalten. An diesem Termin musst du alle Dokumente inklusive den Videx Antrag abgeben. Den Videx Antrag findest du ebenfalls auf der Webseite. Nachdem du alles abgegeben hast, dauert die Bearbeitung für das Visum 3-4 Monate.

Ein Tipp: Wenn deine Verlobte bis zum ersten Termin das A1 Zertifikat nicht erhalten hat, sollte sie trotz allem in der Botschaft erscheinen. Denn wenn sie es nicht tut, erlischt der Termin und dann kannst du erneut 15 Monate warten. Wenn Dokumente fehlen sollten, hat sie immer noch die Chance Ausreden zu finden. Wie z.B.:" Das Goethe Institut hat mir mein Zertifikat noch nicht ausgehändigt."

Die wissen natürlich, dass das eine Lüge ist. Jedoch geben sie dir in der Regel einen neuen Termin. Dann sind es vielleicht 1-4 Monate, aber keine 15 Monate.
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