Darf meine Frau ausreisen ??
#1
Hallo,

meine Frau hat das nationale Visum bekommen. Jedoch hat sie noch offene Schulden wegen zu schnellem Fahren. Sprich Blitzer / Radar. Diese hat sie bis jetzt nicht bezahlt. Kann sie dennoch nach Deutschland ausreisen oder wird sie am Flughafen in Marokko davon möglicherweise abgehalten?
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#2
Wo ist das Problem? Bezahlen und in Zuknft an die Verkehrsregeln halten
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#3
(26.07.2025, 23:17)DKDK1997 schrieb: Hallo,
meine Frau hat das nationale Visum bekommen. Jedoch hat sie noch offene Schulden wegen zu schnellem Fahren. Sprich Blitzer / Radar. Diese hat sie bis jetzt nicht bezahlt. Kann sie dennoch nach Deutschland ausreisen oder wird sie am Flughafen in Marokko davon möglicherweise abgehalten?

Hallo, 
es besteht die Gefahr, dass man an der Ausreise gehindert wird, bis der Strafzettel beglichen ist.
MfG

Marco Wensauer
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#4
Hallo.

Die Strafen sollten auf jeden Fall umgehend bezahlt werden.
Selbst wenn sie ungehindert ausreisen könnte ist die Sache damit nicht vom Tisch.
Es kommen nämlich Mahngebühren usw. dazu und wenn deine Frau das nächste mal in Marokko ist, wird sie deswegen wegen viel größeren Summen belangt werden.
Außerdem solltest Du erzieherich auf Deine Frau einwirken, Stichwort "Ehrlichkeit".


.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#5
(26.07.2025, 23:17)DKDK1997 schrieb: Hallo,

meine Frau hat das nationale Visum bekommen. Jedoch hat sie noch offene Schulden wegen zu schnellem Fahren. Sprich Blitzer / Radar. Diese hat sie bis jetzt nicht bezahlt. Kann sie dennoch nach Deutschland ausreisen oder wird sie am Flughafen in Marokko davon möglicherweise abgehalten?

Hallo,

mit Verlaub, ich finde schon die Fragestellung etwas seltsam. 
Natürlich soll sie die Strafzettel zahlen, auch wenn sie vllt auch ohne Zahlung ausreisen könnte. 
Als wir mit den Kindern in Marokko waren, fuhr unser Sohn auch zu schnell….(Wir waren in zwei Autos unterwegs) 
Selbst schuld, natürlich zahlte er!
Ich glaube, sogar noch direkt vor Ort. 
Hätte er versucht, die Zahlung zu verweigern, hätten wir ihm „den Kopf gewaschen“.
Gruß
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#6
(27.07.2025, 18:23)bulbulla schrieb:
(26.07.2025, 23:17)DKDK1997 schrieb: Hallo,

meine Frau hat das nationale Visum bekommen. Jedoch hat sie noch offene Schulden wegen zu schnellem Fahren. Sprich Blitzer / Radar. Diese hat sie bis jetzt nicht bezahlt. Kann sie dennoch nach Deutschland ausreisen oder wird sie am Flughafen in Marokko davon möglicherweise abgehalten?

Hallo,

mit Verlaub, ich finde schon die Fragestellung etwas seltsam. 
Natürlich soll sie die Strafzettel zahlen, auch wenn sie vllt auch ohne Zahlung ausreisen könnte. 
Als wir mit den Kindern in Marokko waren, fuhr unser Sohn auch zu schnell….(Wir waren in zwei Autos unterwegs) 
Selbst schuld, natürlich zahlte er!
Ich glaube, sogar noch direkt vor Ort. 
Hätte er versucht, die Zahlung zu verweigern, hätten wir ihm „den Kopf gewaschen“.
Gruß

Hallo,

die Strafzettel werden selbstverständlich gezahlt. Es geht uns nur darum um zu wissen ob sie au CH ohne diese zu zahlen (bald ist der Flug) ausreisen kann.
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#7
(27.07.2025, 20:43)DKDK1997 schrieb:
(27.07.2025, 18:23)bulbulla schrieb:
(26.07.2025, 23:17)DKDK1997 schrieb: Hallo,

meine Frau hat das nationale Visum bekommen. Jedoch hat sie noch offene Schulden wegen zu schnellem Fahren. Sprich Blitzer / Radar. Diese hat sie bis jetzt nicht bezahlt. Kann sie dennoch nach Deutschland ausreisen oder wird sie am Flughafen in Marokko davon möglicherweise abgehalten?

Hallo,

die Strafzettel werden selbstverständlich gezahlt. Es geht uns nur darum um zu wissen ob sie au CH ohne diese zu zahlen (bald ist der Flug) ausreisen kann.

Was spricht dagegen, die Tickets noch vor der Ausreise zu bezahlen? Das geht ja auch online. Spätestens wenn sie das nächste Mal wieder nach Marokko kommt, wird ihr das sonst auf die Füße fallen.
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#8
(27.07.2025, 20:43)DKDK1997 schrieb: Hallo,

die Strafzettel werden selbstverständlich gezahlt. Es geht uns nur darum um zu wissen ob sie au CH ohne diese zu zahlen (bald ist der Flug) ausreisen kann.

Hallo, 
Strafzettel kann man online bezahlen, alternativ auch bei einem der vielen Dienstleister, bei denen man Rechnungen begleichen kann. Das ist jetzt nichts, was hochgradig kompliziert wäre.
MfG

Marco Wensauer
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