Aufenthaltserlaubnis bei Sterbefall des Ehepartners
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(15.03.2019, 11:31)theomarrakchi schrieb: Nach 10 Jahren Leben in Spanien konnte sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen nach Bestehen der spanischen Sprach- sowie Integrationsprüfung, allerdings nicht weil sie mit einem EU Bürger verheiratet ist, sondern aufgrund der 10-jährigen Residenz in Spanien.
Fast alles in diesem Bereich ist EU-Recht und mit kleinen Abweichungen gleichgeschaltet.
LG, Theo

Hallo Theo, wäre sie aber mit einem Spanischen Staatsbürger in Marokko (oder irgendeinem anderen Land) verheiratet gewesen, dann hätte sie ohne in Spanien leben zu müssen, die Spanische Staatsbürgerschaft beantragen können. Das gilt meiner Information nur für deutsche Staatsbürger nicht! Deinen Fall habe ich ja oben geschildert, wir leben auch weder in D noch in MA, sondern in einem anderen Land ausserhalb der EU.
Gruss Markus
Das Glück begreifen, dass der Boden auf dem du stehst, nicht größer sein kann, als die zwei Füße, die ihn bedecken.
F. Kafka   


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RE: Aufenthaltserlaubnis bei Sterbefall des Ehepartners - von Markus/Omar - 15.03.2019, 14:22

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