Beantragung Ehefähigkeitszeugnis beim Spanischen Konsulat in gmail
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(08.02.2024, 01:19)Lotfi40 schrieb: Hallo zusammen guten Abend,

Meine Frau und ich wollen im August heiraten. Wir versuchen jetzt schon seit mittlerweile acht Monaten ein Ehefähigkeitszeugnis beim spanischen Konsulat zu bekommen. Für euch zum Hintergrund. Wir wollen im Standesamt, Düsseldorf heiraten. Ich deutscher Staatsbürger mit marokkanischen Wurzeln möchte meine Frau spanische staatsbürgergerin mit marokkanischen Wurzeln heiraten. Damit sie im deutschen Standesamt heiraten kann, benötigen wir einige Unterlagen, darunter fällt das Ehefähigkeitszeugnis vom spanischen Konsulat.

Jetzt kommen wir zum Problem: wir haben alle erforderlichen Unterlagen, die benötigt werden, um das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt zu bekommen, beim spanischen Konsulat abgegeben. Das spanische Konsulat befindet sich hierbei in Deutschland Düsseldorf. Diese behaupten nun, dass meine Frau, ebenso ein Ehefähigkeitszeugnis aus Marokko beziehungsweise vom marokkanischen Konsulat in Düsseldorf vorlegen soll in dem verfasst steht, dass sie auch in Marokko nicht verheiratet ist. Das Problem ist nur, dass man als spanische staatsbürgergerin, keine marokkanischen Dokumente besitzen darf, weil einem sonst die spanischen Dokumente entzogen werden. Dementsprechend kann meine Frau solch eine Unterlage nicht vom marokkanischen Konsulat besorgen. auf die Frage meiner Frau beim spanischen Konsulat, dass sie doch keine marokkanischen Dokumente besitzt, antwortete ihr das Konsulat, dass sie dieses marokkanische Ehefähigkeitszeugnis, aus dem Grund besorgen müsse, weil ihr Vater in Marokko geboren sei.

Daraufhin ist meine Frau nach Spanien Barcelona, geflogen, um sich im dortigen Bürgerbüro eine Ledigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen, welche sie dem deutschen Standesamt vorlegen möchte. Vor Ort haben ihr zwei Angestellte des Bürgerbüros zwei unterschiedliche Aussagen durchgegeben. Die erste sagt, dass dieses Dokument in Deutschland nicht akzeptiert werden würden. Die zweite hingegen behauptet, dass das Dokument in Deutschland verwendet werden könne.

Wir sind an einem Punkt angelangt, an dem wir uns einfach nur noch verarscht fühlen und einfach nicht mehr weiter wissen. Kann einer aus der community eventuell seine Erfahrungsberichte mit dem Ehefähigkeitszeugnis aus dem spanischen Konsulat mit uns teilen und uns eventuell helfen? Wären euch unglaublich verbunden und dankbar!!!

Hallo Lotfi,
Seit 2006 bin ich - Deutscher wohnhaft in Spanien - mit einer Marokkanerin verheiratet, die - in Marokko geboren - inzwischen zusätzlich die spanische Nationalität angenommen hat. Somit besitzt sie einen spanischen Pass sowie spanische DNI, nationale Identitätskarte, sowie auch ihre marokkanische CNI und bleibt damit auch im Besitz ihrer marokkanischen Staatsbürgerschaft.
Im Falle Deiner Zukünftigen glaube ich heraus zu lesen, dass sie in Spanien geboren ist und insofern keinerlei marokkanischen Dokumente besitzt.
Ist ihre Geburt beim marokkanischen Konsulat in Marokko angemeldet worden? In dem Falle hätte sie automatisch auch die marokkanische Staatsbürgerschaft.
Sollte das nicht der Fall sein, was ich kaum glaube, wäre sie "nur" Spanierin.
Die einzige Behörde, die ihr in diesem Fall genaue Antwort geben kann, ist das für ihren Wohnort zuständige marokkanische Konsulat. Weder die deutschen noch die spanischen Behörden können ihr in diesem Augenblick weiter helfen.
Normalerweise müsste ihre Geburt durch ihren Vater beim marokkanischen Konsulat in Spanien angemeldet worden sein.
Ich hoffe daß ich Euch ein wenig weiter helfen konnte und drücke Euch die Daumen, daß alles möglichst schnell über "die Bühne geht".
LG,Theo
Bevor Du Dein Kamel dem Schutz Allahs anvertraust, binde es gut fest.
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RE: Beantragung Ehefähigkeitszeugnis beim Spanischen Konsulat in gmail - von theomarrakchi - 08.02.2024, 17:16

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