07.10.2023, 10:52
Ich habe im Jahr 2000 meine ETW in Agadir gekauft. Der Notar hatte zunächst "vergessen", im Kaufvertrag anzugeben, daß die Wohnung nicht mit DH bezahlt wurde. Ich hatte den Kaufpreis von meinem deutschen Konto auf mein marokkanisches Konto überwiesen und dann mit Scheck bezahlt.
Der Notar hatte mir damals gesagt, dass diese Angabe im Kaufvertrag wichtig sei, wenn man die Wohnung später verkaufen will und den Gegenwert ins Ausland (Deutschland) überweisen will.
Der Notar hatte mir damals gesagt, dass diese Angabe im Kaufvertrag wichtig sei, wenn man die Wohnung später verkaufen will und den Gegenwert ins Ausland (Deutschland) überweisen will.