Wiedereinreise nach Marokko
#6
"Wer mit dem Auto eingereist ist, muss allerdings auch damit wieder ausreisen. Hier gibt es eine Grenze von 6 Monaten im Jahr, die sich ein Fahrzeug mit ausländischer Zualssung in Marokko aufhalten darf"

Gehen wir mal davon aus, ich mache 3 Wiedereinreisen je 90 Tage, plus 3 Tage Auslandsaufenthalt, jeweils mit Fahrzeug. Dann bin ich also ca. 270 Tage in 279 Tage im Land anwesend, welches scheinbar legal ist. Das Fahrzeug ist jedoch ebenfalls bzw. länger als 6 Monate, wenn auch nicht am Stück. Beginnt der 6 Monates-Countdown bei der Wiedereinreise erneut?

Ich frage auch deshalb, weil es Länder gibt, wo Fahrzeug und Einreisender komplett getrennte Timer haben. Beispiel Georgien: 360 Tage/Jahr erlaubt, aber Fahrzeug nur max. 90 Tage. Wer also nach 360 ausreist, muss 270 Strafzoll nachzahlen, was extremst teuer ist. Zum Glück war ich nach 95 Tagen ausgereist...
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Wiedereinreise nach Marokko - von Anamta - 17.01.2023, 23:12
RE: Wiedereinreise nach Marokko - von Mike - 18.01.2023, 00:03
RE: Wiedereinreise nach Marokko - von Marc99 - 18.01.2023, 07:15
RE: Wiedereinreise nach Marokko - von Marc99 - 18.01.2023, 12:03
RE: Wiedereinreise nach Marokko - von Arakis - 27.01.2023, 19:18

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