02.02.2021, 12:44
Hallo.
Immer wieder werde ich damit konfrontiert, dass jemanden gesagt wurde, dass Ausländer in Marokko keine Grundstücke, Häuser oder Wohnungen kaufen dürfen.
Aus diesem Grund werden Anwesen oft auf den Namen eines marokkanischen Freundes, Bekannten oder Ehepartner gekauft.
Letzteres auch häufig wegen der Aussage des Partners, dass es „unkomplizierter“ wäre, wenn es auf den Namen des einheimischen Partners gemacht würde.
Diese Aussage ist falsch und bei einer Scheidungsrate von mehr als 80% bei marok./europ. Paaren meist mit fatalen Folgen!
Von der marok. Gesetzeslage her dürfen Ausländer hier in Marokko nahezu alles kaufen außer landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Grundstücke, Baugrundstücke, Appartements, Häuser, alles darf gekauft werden, auch ohne Wohnsitz in Marokko, also nur mit einem ganz normalem Reisepass.
Landwirtschaftliche Anwesen od. Flächen können jedoch für max. 99 Jahre gepachtet werden.
Zu beachten ist, dass es außerhalb von Städten nur selten Grundbucheinträge gibt. Von solchen Käufen ist dringendst abzuraten, da der Verkäufer manchmal gar nicht der rechtmäßige Besitzer des Anwesens ist!
In den letzten Jahren habe ich mich erfolgreich in einem sehr aufwendigem Verfahren für die Rückgewinnung eines Wohnhauses eines Deutschen vor Gericht in Marokko eingesetzt.
Er hatte einem einheimischen „Freund“ vertraut, von dem er hinterher die Kündigung zum Wohnrecht für sein eigenes Haus erhielt.
Es geht jedoch nicht immer so glimpflich für die eigentlichen Eigentümer aus.
Deswegen gilt: Anwesen nur auf den Namen derjenigen eintragen lassen, die sie auch bezahlt haben!
Gerne kann ich Menschen die Probleme bezgl. ihrer Immobilie haben behilflich sein.
Immer wieder werde ich damit konfrontiert, dass jemanden gesagt wurde, dass Ausländer in Marokko keine Grundstücke, Häuser oder Wohnungen kaufen dürfen.
Aus diesem Grund werden Anwesen oft auf den Namen eines marokkanischen Freundes, Bekannten oder Ehepartner gekauft.
Letzteres auch häufig wegen der Aussage des Partners, dass es „unkomplizierter“ wäre, wenn es auf den Namen des einheimischen Partners gemacht würde.
Diese Aussage ist falsch und bei einer Scheidungsrate von mehr als 80% bei marok./europ. Paaren meist mit fatalen Folgen!
Von der marok. Gesetzeslage her dürfen Ausländer hier in Marokko nahezu alles kaufen außer landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Grundstücke, Baugrundstücke, Appartements, Häuser, alles darf gekauft werden, auch ohne Wohnsitz in Marokko, also nur mit einem ganz normalem Reisepass.
Landwirtschaftliche Anwesen od. Flächen können jedoch für max. 99 Jahre gepachtet werden.
Zu beachten ist, dass es außerhalb von Städten nur selten Grundbucheinträge gibt. Von solchen Käufen ist dringendst abzuraten, da der Verkäufer manchmal gar nicht der rechtmäßige Besitzer des Anwesens ist!
In den letzten Jahren habe ich mich erfolgreich in einem sehr aufwendigem Verfahren für die Rückgewinnung eines Wohnhauses eines Deutschen vor Gericht in Marokko eingesetzt.
Er hatte einem einheimischen „Freund“ vertraut, von dem er hinterher die Kündigung zum Wohnrecht für sein eigenes Haus erhielt.
Es geht jedoch nicht immer so glimpflich für die eigentlichen Eigentümer aus.
Deswegen gilt: Anwesen nur auf den Namen derjenigen eintragen lassen, die sie auch bezahlt haben!
Gerne kann ich Menschen die Probleme bezgl. ihrer Immobilie haben behilflich sein.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.