Gestern, 16:38
Hallo.
Das Ehefähigkeitszeugnis wird von den Behörden in Deutschland mehrsprachig (u.a. französisch) ausgegeben und braucht daher nicht übersetzt zu werden.
Zwar ist ein Reisepass kein Staatsangehörigkeitsnachweis, i.d.R. wird er aber akzeptiert um die Staatszugehörigkeit nachzuweisen.
Übersetzt braucht er natürlich auch nicht werden.
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Das Ehefähigkeitszeugnis wird von den Behörden in Deutschland mehrsprachig (u.a. französisch) ausgegeben und braucht daher nicht übersetzt zu werden.
Zwar ist ein Reisepass kein Staatsangehörigkeitsnachweis, i.d.R. wird er aber akzeptiert um die Staatszugehörigkeit nachzuweisen.
Übersetzt braucht er natürlich auch nicht werden.
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Mit besten Grüßen aus Errachidia,
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.

