18.10.2025, 16:16
Für die, die es interessiert:
Der amtliche Übersetzter hat uns soweit bestätigt, dass der Weg: Deutsches Dokument -> Beglaubigung durch Deutsche Behörde -> Übersetzung von amtlichen Übersetzter in Marokko -> Beglaubigung durch Auswärtiges Amt in Rabat auch funktioniert und man so den Schritt zur Botschaft in Deuschland sparen kann.
Ich denke, das große Durcheinander ist dadurch entstanden, dass die deutsche Botschaft in Marokko meinte, ich wolle meine deutschen Dokumente bei denen auf Echtheit Beglaubigen lassen, nicht für die Verwendung in Marokko. Diese Vorbeglaubigung (also dass die Dokumente echt sind) macht man eben in Deutschland. Die Beglaubigung, dass man diese "echten" Dokumente in Marokko verwenden kann, kann anscheinend ebenso vom AA in Marokko abgeholt werden oder halt in der mark. Botschaft. Ich weiß, das wurde hier mehrmals gesagt, aber aufgrund der unterschiedlichen Aussagen ist hier ein kleines durcheinander enstanden denke ich...
Der amtliche Übersetzter hat uns soweit bestätigt, dass der Weg: Deutsches Dokument -> Beglaubigung durch Deutsche Behörde -> Übersetzung von amtlichen Übersetzter in Marokko -> Beglaubigung durch Auswärtiges Amt in Rabat auch funktioniert und man so den Schritt zur Botschaft in Deuschland sparen kann.
Ich denke, das große Durcheinander ist dadurch entstanden, dass die deutsche Botschaft in Marokko meinte, ich wolle meine deutschen Dokumente bei denen auf Echtheit Beglaubigen lassen, nicht für die Verwendung in Marokko. Diese Vorbeglaubigung (also dass die Dokumente echt sind) macht man eben in Deutschland. Die Beglaubigung, dass man diese "echten" Dokumente in Marokko verwenden kann, kann anscheinend ebenso vom AA in Marokko abgeholt werden oder halt in der mark. Botschaft. Ich weiß, das wurde hier mehrmals gesagt, aber aufgrund der unterschiedlichen Aussagen ist hier ein kleines durcheinander enstanden denke ich...

