09.10.2025, 17:12
(09.10.2025, 16:53)nilio@aol.com schrieb: Freunde ... langsam verliere ich den Überblick.
Mein Übersetzer sagt : "Alle Dokumente erst legalisieren lassen vom Landesgericht, dann zu ihm bringen, denn er muss ja die Legalisierungen mit übersetzen".
Berlin sagt : Außerdem, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie die beantragten Dokumente zunächst ins Arabische von einem vereidigten Dolmetscher übersetzen lassen, dann vom Amtsgericht und schließlich von der marokkanischen Stelle beglaubigen lassen müssen
Also was stimmt jetzt ?
Dein Übersetzer scheint nicht die hellste Birne zu sein. Ich habe es im Guide sowie in den Chats mehrfach erklärt. Berlin hat natürlich Recht. Sende doch deine Dokumente an den Übersetzer, den ich im Guide verlinkt habe. Sag, dass du mich kennst. Er wird dir schon helfen.
Das Gleichnis Seines Lichts ist wie ein Lichtbehälter in dem sich eine Laterne befindet. Die Laterne befindet sich in einer Glasflasche. Die Glasflasche ist so, als wäre sie ein hell leuchtender Himmelskörper.
