09.10.2025, 17:09
(09.10.2025, 09:40)Mike schrieb: Nein, eine deutsche Behörde kann kein deutsches Dokument legalisieren, das muss das marokkanische Konsulat machen. Meinst Du vielleicht die Vorbeglaubigung?
Lies noch ein mal, was er geschrieben hat. Es geht um das Führungszeugnis, was vorher beglaubigt werden muss bzw. die Echtheit des Dokumentes bestätigt werden muss.
Wenn du das einfache Führungszeugnis für 13 euro bestellst, hat es keine Beglaubigung durch das Bundesamt für Justiz.
Bestellst du das Führungszeugnis für 38 Euro, wird es vom Bundesamt für Justiz zusätzlich abgestempelt. Den Stempel kann man gar nicht übersehen.
Anschließend muss es ins arabische übersetzt werden. Damit geht man zum Landesamt und zu guter Letzt wird es in der marokkanischen Botschaft beglaubigt/legalisiert.
Wenn es dir nur um die Begrifflichkeiten geht, dann hast du Recht. Mittlerweile möchte ich nichts mehr von Beglaubigungen, Legalisationen etc hören. Haha
Das Gleichnis Seines Lichts ist wie ein Lichtbehälter in dem sich eine Laterne befindet. Die Laterne befindet sich in einer Glasflasche. Die Glasflasche ist so, als wäre sie ein hell leuchtender Himmelskörper.
