Gestern, 19:13
(Gestern, 15:00)Enes schrieb: @Evrim, du hast doch gesagt, dass deine Verlobte aus Casablanca ist. Natürlich ist dann das Konsulat in Casablanca für euch zuständig. Geh mit deiner Verlobten dahin und lass sie mit dem Security Typen reden. Sie soll ihre Daten in der Liste eintragen. Wenn ihr oben seid, kann die Dame euch nicht mehr wegschicken. Schreibe mit dem Konsulat nicht zu viel. Bringt einfach gar nichts.
Ich meinte, dass man den Schritt mit der Legalisation in DE über die marokk. Botschaft/Konsulat überspringen kann und stattdessen alles in Marokko beglaubigen lässt. Ob das stimmt was die in der Mail meinten, weiß ich nicht
Meine Nachricht:
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren des deutschen Konsulats,
ich wende mich mit einer dringenden Frage zum Legalisationsverfahren an Sie. Ich bin deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in München und plane, meine marokkanische Verlobte in Marokko zu heiraten. Ich habe alle meine für die Eheschließung notwendigen deutschen Urkunden (Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, Arbeitsnachweise etc.) bereits bei den zuständigen deutschen Behörden in München (Regierung von Oberbayern, Landgericht München I) ordnungsgemäß vorbeglaubigen lassen. Der nächste reguläre Schritt wäre die Legalisation dieser Dokumente beim marokkanischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main. Aus persönlichen Gründen ist es mir jedoch nicht möglich, diesen Schritt in Deutschland durchzuführen. Mir wurde von dritter Seite mitgeteilt, dass es einen alternativen Weg gibt: Ich könnte meine in Deutschland vorbeglaubigten Urkunden stattdessen bei Ihnen, dem deutschen Konsulat in Casablanca, zur Beglaubigung vorlegen, um anschließend die finale Legalisation für die marokkanischen Behörden beim marokkanischen Außenministerium in Rabat zu erhalten. Könnten Sie mir bitte bestätigen, ob dieser Weg korrekt und durchführbar ist? Übernehmen Sie die Beglaubigung von in Deutschland vorbeglaubigten Urkunden für diesen Zweck? Eine klare Auskunft Ihrerseits wäre für meine weitere Planung von entscheidender Bedeutung. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Die Antwort:
Zitat:wir legalisieren lediglich marokkanische Urkunden - keine deutschen!!!
Rufen Sie einen Dolmetscher, Herrn Karim Chraibi, von der Übersetzerliste auf der Webseite der deutschen Botschaft Rabat www.rabat.diplo.de an. Er kann Ihnen sagen, welche deutschen Dokumente absolut mit Legalisation versehen werden müssen.
Viel Erfolg bei den Vorbereitungen.
Kann mir aber auch vorstellen, dass sie nicht ganz verstanden haben was ich meine