01.09.2025, 12:02
Deshalb meinte ich ja, dass jede Stadt es teilweise anders handhabt. Selbst in Marokko ist es teilweise unterschiedlich, was du uns ja bereits mitgeteilt hast.
In Berlin ist es halt nicht wie in Bayern. Es gibt keine 2 Vorbeglaubigungen. Die kompletten Stempeln, die du dir für das Landgericht einholen musst, ist quasi die Vorbeglaubigung.
Als Beispiel nehmen wir die Meldebescheinigung, die du im Bürgerbüro erhältst. Den ersten Stempel erhältst du automatisch im Bürgerbüro. Danach fährst du in Berlin mit dem Dokument zur Labo (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten). Dort wird das Dokument beglaubigt. Das ist quasi schon die Vorbeglaubigung.
Danach wird das Dokument übersetzt. Das Landgericht legalisiert die Übersetzung für das Ausland.
Und im Anschluss fährst du dann zum marokkanischen Konsulat. Mit der Beglaubigung des marokkanischen Konsulats brauchst du keine weiteren Beglaubigungen in Marokko. Das ist eine Möglichkeit, wie du deutsche Dokumente für das Ausland beglaubigen und übersetzen lassen kannst.
In Berlin ist es halt nicht wie in Bayern. Es gibt keine 2 Vorbeglaubigungen. Die kompletten Stempeln, die du dir für das Landgericht einholen musst, ist quasi die Vorbeglaubigung.
Als Beispiel nehmen wir die Meldebescheinigung, die du im Bürgerbüro erhältst. Den ersten Stempel erhältst du automatisch im Bürgerbüro. Danach fährst du in Berlin mit dem Dokument zur Labo (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten). Dort wird das Dokument beglaubigt. Das ist quasi schon die Vorbeglaubigung.
Danach wird das Dokument übersetzt. Das Landgericht legalisiert die Übersetzung für das Ausland.
Und im Anschluss fährst du dann zum marokkanischen Konsulat. Mit der Beglaubigung des marokkanischen Konsulats brauchst du keine weiteren Beglaubigungen in Marokko. Das ist eine Möglichkeit, wie du deutsche Dokumente für das Ausland beglaubigen und übersetzen lassen kannst.
فَاغْتَنِمْ وَقْتَكَ فِيْهَا قَبْلَ مَا فِيْهَا يَفُوْت
قُلْ بِخَيْرٍ تَجْتَنِيْهِ اَوْ تَحَلَّى بِالسُّكُوْت
قُلْ بِخَيْرٍ تَجْتَنِيْهِ اَوْ تَحَلَّى بِالسُّكُوْت