01.09.2025, 11:45
@enes
Was mich bei deiner Anleitung immer noch maximal verwirrt ist der Abschnitt mit der Vorbeiglaubigungen für das Landesgericht.
Hier in Bayern IST der Schritt zum Landgericht/Regierung Oberbayern dann die vorbeiglaubigung. Sowie ich das bei dir verstanden hatte war, dass es noch eine "Vorbeiglaubigung zur Vorbeglaubigung" gibt.
Für Bayern gilt hier:
Meldebescheinigung und Geburtsurkunde gehen zur Regierung Oberbayern für die Vorbeiglaubigung zur Verwendung im Ausland und dann in Anschluss zur Botschaft zur Legalisierung
Arbeitgeberbescheinigung und Gehaltsnachweise gehen zum Notar und danach zum Landgericht um die Vorbeiglaubigung für die Verwendung im Ausland zu bekommen. Danach können sie auch zur Botschaft.
Führungszeugnis mit Beglaubigungen kann direkt zur Botschaft
Im Anschluss lasse ich die Dokumente dann in Marokko übersetzten
Was mich bei deiner Anleitung immer noch maximal verwirrt ist der Abschnitt mit der Vorbeiglaubigungen für das Landesgericht.
Hier in Bayern IST der Schritt zum Landgericht/Regierung Oberbayern dann die vorbeiglaubigung. Sowie ich das bei dir verstanden hatte war, dass es noch eine "Vorbeiglaubigung zur Vorbeglaubigung" gibt.
Für Bayern gilt hier:
Meldebescheinigung und Geburtsurkunde gehen zur Regierung Oberbayern für die Vorbeiglaubigung zur Verwendung im Ausland und dann in Anschluss zur Botschaft zur Legalisierung
Arbeitgeberbescheinigung und Gehaltsnachweise gehen zum Notar und danach zum Landgericht um die Vorbeiglaubigung für die Verwendung im Ausland zu bekommen. Danach können sie auch zur Botschaft.
Führungszeugnis mit Beglaubigungen kann direkt zur Botschaft
Im Anschluss lasse ich die Dokumente dann in Marokko übersetzten