31.08.2025, 16:32
Hallo alle .......
ich habe hier das Blatt meiner Verlobten der"acte de naissance". Gelten diese Stempel als "1. Vorbeglaubigung" oder sah das bei euch anders aus ?
Oder muss sie doch noch zum "Tribunal de la 1ère instance" gehen mit diesem Wisch ?
A+ ........... nilio !
ich habe hier das Blatt meiner Verlobten der"acte de naissance". Gelten diese Stempel als "1. Vorbeglaubigung" oder sah das bei euch anders aus ?
Oder muss sie doch noch zum "Tribunal de la 1ère instance" gehen mit diesem Wisch ?
A+ ........... nilio !