29.07.2025, 10:09
(28.07.2025, 13:36)3vr1m schrieb: Hi Marco, was ich meinte war: muss ich noch in das Deutsche Konsulat in Casablanca wenn ich die vorbeiglaubigungen bereits aus Deutschland habe oder kann ich direkt in das Außenministerium ?
So wie ich es jetzt von dir und Eines verstanden habe, kann ich den Schritt mit Marokkanisches Konsulat in Deutschland überspringen und es in Marokko legalisieren.
Hallo,
wenn die Dokumente bereits vom marokkanischen Konsulat in Deutschland beglaubigt wurden, ist eine zusätzliche Beglaubigung durch das deutsche Konsulat in Marokko nicht mehr erforderlich.
MfG
Marco Wensauer
Marco Wensauer