24.07.2025, 15:03
Laut einigen Usern ja. Aber du musst die deutschen Dokumente trotzdem vorher in den deutschen Behörden beglaubigen lassen. Denn die Echtheit der deutschen Dokumente kann eine marokkanische Behörde nicht beglaubigen. Andersherum geht es auch nicht. Du kannst lediglich die Übersetzungen in den Auslandsvertretungen beglaubigen lassen.
فَاغْتَنِمْ وَقْتَكَ فِيْهَا قَبْلَ مَا فِيْهَا يَفُوْت
قُلْ بِخَيْرٍ تَجْتَنِيْهِ اَوْ تَحَلَّى بِالسُّكُوْت
قُلْ بِخَيْرٍ تَجْتَنِيْهِ اَوْ تَحَلَّى بِالسُّكُوْت