22.07.2025, 14:17
Hallo zusammen,
Ich melde mich mal wieder nach meinem letzten (Leider gescheiterten) Versuch der ehe. Wir konnten beim letzten Mal leider nicht alle Dokumente rechtzeitig besorgen und mussten unsere Pläne auf Dezember verschieben.
Inzwischen wissen wie besser bescheid und die Planungen laufen besser. meine Verlobten hat fast alle Dokumente für das Ehefähigkeitszeugnis zusammen und ich plane meine Dokumente Anfang Oktober, Ende September zu sammeln (Ehe Ende Dezember).
Sie war auch schon beim Familiengericht und hat dort nochmal sicherheitshalber angefragt, welche Dokumente von mir benötiget werden (die Unterschiede habe ich mit Gemini übersetzten lassen und mit der Liste von enes verglichen)
Alles in allem läuft es gerade ganz gut. Was mich aber am meisten verwirrt ist, wann ich meine deutschen Dokumente übersetzten lassen muss. Vor oder nach der Legalisierung durch die marokkanische Botschaft. Da gibt's es widersprüchliche Aussagen (auch hier im Thread haha)
Mein Plan war es eigentlich, alle vorbeiglaubigungen beim Landesgericht und Regierung von Oberbayern zu besorgen, zum Konsulat für die Legalisation schicken lassen (als Münchner ohne Urlaubstagen Kann ich einfach nicht persönlich da hin, da muss ich wohl einen Dienstleister engagieren) und dann die Dokumente in Marokko übersetzten lassen
Ich melde mich mal wieder nach meinem letzten (Leider gescheiterten) Versuch der ehe. Wir konnten beim letzten Mal leider nicht alle Dokumente rechtzeitig besorgen und mussten unsere Pläne auf Dezember verschieben.
Inzwischen wissen wie besser bescheid und die Planungen laufen besser. meine Verlobten hat fast alle Dokumente für das Ehefähigkeitszeugnis zusammen und ich plane meine Dokumente Anfang Oktober, Ende September zu sammeln (Ehe Ende Dezember).
Sie war auch schon beim Familiengericht und hat dort nochmal sicherheitshalber angefragt, welche Dokumente von mir benötiget werden (die Unterschiede habe ich mit Gemini übersetzten lassen und mit der Liste von enes verglichen)
Zitat:Hallo, danke für das Zusenden dieses Dokuments. Das ist eine sehr hilfreiche, offizielle Liste aus Marokko, die die Anforderungen direkt von der Quelle zeigt. Ich habe sie mit unseren bisherigen Erkenntnissen verglichen.
Die gute Nachricht ist: Die Liste bestätigt fast alles, was wir bisher besprochen haben. Es gibt nur einen wichtigen neuen Hinweis.
Hier ist der detaillierte Vergleich, Punkt für Punkt, basierend auf der Liste für den ausländischen Partner (Sie).
Bestätigungen (Diese Punkte stimmen mit unserem Plan überein)
* Ehefähigkeitszeugnis ("شهادة الكفاءة للزواج"): Das Dokument bestätigt, dass Sie ein Ehefähigkeitszeugnis aus Deutschland benötigen. Es erwähnt auch, dass dieses in Marokko beim Außenministerium in Rabat legalisiert werden muss, was genau unserem Plan entspricht.
* Führungszeugnis ("عدم السوابق العدلية"): Sie benötigen ein Führungszeugnis aus Ihrem Heimatland (Deutschland).
* Islam-Zertifikat ("رسم الإسلام"): Die Liste fordert ein Dokument, das Ihre Zugehörigkeit zum Islam nachweist und von einem Adoul (islamischer Notar) in Marokko ausgestellt wird.
* Ärztliches Attest ("شهادة طبية"): Sie benötigen ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Sie keine ansteckenden Krankheiten haben.
* Staatsangehörigkeitsnachweis ("شهادة الجنسية"): Die Liste fordert einen Nachweis Ihrer Nationalität.
* Geburtsurkunde ("شهادة الميلاد"): Wird ebenfalls gefordert.
* Meldebescheinigung ("شهادة الإقامة"): Sie müssen eine Meldebescheinigung aus Deutschland vorlegen.
* Einkommens-/Arbeitsnachweis ("وثيقة تثبت العمل والدخل"): Die Liste bestätigt, dass Sie Dokumente über Ihre Arbeit und Ihr Einkommen benötigen.
* Kopie des Einreisestempels: Die Liste fordert explizit eine Kopie des Passes mit dem letzten Einreisedatum für Marokko.
* Kopie des Personalausweises ("نسخة من بطاقة التعريف الوطنية"): Wird ebenfalls verlangt.
* Übersetzungen: Ein wichtiger Hinweis am Ende des Dokuments besagt, dass alle Dokumente ins Arabische übersetzt werden sollen, aber auch Französisch akzeptiert wird.
Neuer und wichtiger Hinweis
* Beglaubigung der Passkopie ("نسخة من جواز السفر مصادق عليها من طرف قنصلية بلده"):
* Hier gibt es einen Unterschied zu der Anleitung des anderen Users. Während dieser seine Passkopie in einem marokkanischen Bürgerbüro (Moqata'a) hat beglaubigen lassen, fordert diese offizielle Liste eine Beglaubigung durch Ihr Heimatkonsulat, also das deutsche Konsulat in Marokko.
* Das ist die sicherere und offiziell korrekte Methode. Planen Sie also ein, die Kopien Ihres Reisepasses beim deutschen Konsulat in Marokko beglaubigen zu lassen.
Leichter Unterschied
* Anzahl der Passfotos ("4 صور فوتوغرافية"):
* Diese Liste verlangt 4 Passfotos von Ihnen. Die Anleitung des anderen Users sprach von 12. Halten Sie sich an die offizielle Liste, aber es schadet nie, ein paar zusätzliche Fotos dabei zu haben.
Fazit:
Ihre bisherige Vorbereitung ist zu 99% korrekt. Der einzige wirklich wichtige neue Punkt ist, dass Sie die Beglaubigung Ihrer Passkopie beim deutschen Konsulat in Marokko durchführen lassen sollten, anstatt in einem marokkanischen Bürgerbüro. Ansonsten bestätigt dieses offizielle Dokument Ihren gesamten Plan.
Alles in allem läuft es gerade ganz gut. Was mich aber am meisten verwirrt ist, wann ich meine deutschen Dokumente übersetzten lassen muss. Vor oder nach der Legalisierung durch die marokkanische Botschaft. Da gibt's es widersprüchliche Aussagen (auch hier im Thread haha)
Mein Plan war es eigentlich, alle vorbeiglaubigungen beim Landesgericht und Regierung von Oberbayern zu besorgen, zum Konsulat für die Legalisation schicken lassen (als Münchner ohne Urlaubstagen Kann ich einfach nicht persönlich da hin, da muss ich wohl einen Dienstleister engagieren) und dann die Dokumente in Marokko übersetzten lassen