11.04.2025, 15:30
(10.04.2025, 23:04)Mike schrieb: Im Prinzip entsteht bei einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Jahr auch eine Einkommenssteuerpflicht in Marokko. In der Praxis kräht da natürlich auch kein Hahn danach.
Hallo,
aktuell noch nicht, die verschiedenen Finanzämter sind schwer damit beschäftigt Steuern einzutreiben wo es nur geht.
Es kräht noch kein Hahn danach, aus dem einfachen Grund es stehen sich die Behörden gegenseitig im Weg. Die Präfektur der Surete National möchte natürlich für eine Aufenthaltsgenehmigung sein Stück von Kuchen haben in Form von Bakschisch vom Antragsteller, das Finanzamt kann aber keine Steuernummer oder marokkanische CIN verteilen.
Da man keine Korruption fördern möchte, wird das mit den 180 Tagen, schlicht und einfach nicht angewendet, noch nicht und ist zufrieden damit wenn man alle 90 Tage aus und wieder einreist.
MfG
Marco Wensauer
Marco Wensauer