10.04.2025, 23:04
(10.04.2025, 10:29)Marc99 schrieb: Hallo,
Gesetzlich betrachtet kann man 2 x 90 Tage Visumsfrei in Marokko verbringen, wer über die 180 Tage kommt ist Visumspflichtig, laut Gesetzt.
In der Realität läuft sieht es aber anders aus, maximaler Aufenthalt ohne Geldbusse ist 90 Tage, die sich dann immer wieder erneuern egal wie viele Tage eine Person in Marokko verbringt. Dazu reicht es kurz Auszureisen. Es zählt der letzte Einreisestempel im Pass. Ein und Ausreise können am selben Tag erfolgen.
Im Prinzip entsteht bei einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Jahr auch eine Einkommenssteuerpflicht in Marokko. In der Praxis kräht da natürlich auch kein Hahn danach.
(10.04.2025, 10:29)Marc99 schrieb: Hallo,
Gesetzlich betrachtet kann man 2 x 90 Tage Visumsfrei in Marokko verbringen, wer über die 180 Tage kommt ist Visumspflichtig, laut Gesetzt.
In der Realität läuft sieht es aber anders aus, maximaler Aufenthalt ohne Geldbusse ist 90 Tage, die sich dann immer wieder erneuern egal wie viele Tage eine Person in Marokko verbringt. Dazu reicht es kurz Auszureisen. Es zählt der letzte Einreisestempel im Pass. Ein und Ausreise können am selben Tag erfolgen.