02.04.2025, 08:13
Servus,
soweit ich weiß dauert es zwichen 1 und 3 Monaten, von einem Jahr habe ich nie gehört, und ich glaube das Konsulat ist auch dazu verpflichtet innerhalb 3 Monaten eine Entscheidung zu treffen. "Sollte eine Behörde über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheiden, besteht die Möglichkeit einer sogenannten Untätigkeitsklage gemäß § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)."
Das mit dem Sprachnachweis weiß ich leider nicht, aber ich vermute, es werden die Unterlagen betrachtet, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nachgereicht wurden.
Ich würde an deiner Stelle eine Email an die Ausländerbehörde schreiben und nachfragen.
vg
Soufian
soweit ich weiß dauert es zwichen 1 und 3 Monaten, von einem Jahr habe ich nie gehört, und ich glaube das Konsulat ist auch dazu verpflichtet innerhalb 3 Monaten eine Entscheidung zu treffen. "Sollte eine Behörde über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheiden, besteht die Möglichkeit einer sogenannten Untätigkeitsklage gemäß § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)."
Das mit dem Sprachnachweis weiß ich leider nicht, aber ich vermute, es werden die Unterlagen betrachtet, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nachgereicht wurden.
Ich würde an deiner Stelle eine Email an die Ausländerbehörde schreiben und nachfragen.
vg
Soufian