25.03.2025, 18:42
Viel kann ich leider nicht helfen, aber:
Die marokkanischen Ehefrauen nehmen nicht den Nachnamen ihres Mannes an, sondern führen den ihrer Familie weiter. Also 2 verschiedene Nachnamen.
Und früher / sicher auch jetzt noch war / ist bei manchen das GENAUE Geburtsdatum unbekannt.
So steht z. B. bei meinem Mann dann der 01.01. plus Jahreszahl eingetragen, was natürlich nicht stimmt.
Ob bei der Verpflichtungserklärung auch eines deiner Elternteile die Einladung aussprechen kann, kannst du beim Ausländeramt erfragen.
Bei uns wurden letztes Mal (für einen Neffen) neben anderem beide Gehaltsbescheinigungen verlangt.
Viel Glück!
Die marokkanischen Ehefrauen nehmen nicht den Nachnamen ihres Mannes an, sondern führen den ihrer Familie weiter. Also 2 verschiedene Nachnamen.
Und früher / sicher auch jetzt noch war / ist bei manchen das GENAUE Geburtsdatum unbekannt.
So steht z. B. bei meinem Mann dann der 01.01. plus Jahreszahl eingetragen, was natürlich nicht stimmt.
Ob bei der Verpflichtungserklärung auch eines deiner Elternteile die Einladung aussprechen kann, kannst du beim Ausländeramt erfragen.
Bei uns wurden letztes Mal (für einen Neffen) neben anderem beide Gehaltsbescheinigungen verlangt.
Viel Glück!