Schritt-für-Schritt-Anleitung der Eheschließung in Marokko
Freunde ... langsam verliere ich den Überblick.

Mein Übersetzer sagt : "Alle Dokumente erst legalisieren lassen vom Landesgericht, dann zu ihm bringen, denn er muss ja die Legalisierungen mit übersetzen".

Berlin sagt :   Außerdem, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie die beantragten Dokumente zunächst ins Arabische von einem vereidigten Dolmetscher übersetzen lassen, dann vom Amtsgericht und schließlich von der marokkanischen Stelle beglaubigen lassen müssen

Also was stimmt jetzt ?
Zitieren
(09.10.2025, 09:40)Mike schrieb: Nein, eine deutsche Behörde kann kein deutsches Dokument legalisieren, das muss das marokkanische Konsulat machen. Meinst Du vielleicht die Vorbeglaubigung?

Lies noch ein mal, was er geschrieben hat. Es geht um das Führungszeugnis, was vorher beglaubigt werden muss bzw. die Echtheit des Dokumentes bestätigt werden muss. 

Wenn du das einfache Führungszeugnis für 13 euro bestellst, hat es keine Beglaubigung durch das Bundesamt für Justiz. 

Bestellst du das Führungszeugnis für 38 Euro, wird es vom Bundesamt für Justiz zusätzlich abgestempelt. Den Stempel kann man gar nicht übersehen. 

Anschließend muss es ins arabische übersetzt werden. Damit geht man zum Landesamt und zu guter Letzt wird es in der marokkanischen Botschaft beglaubigt/legalisiert.

Wenn es dir nur um die Begrifflichkeiten geht, dann hast du Recht. Mittlerweile möchte ich nichts mehr von Beglaubigungen, Legalisationen etc hören. Haha
Denke keineswegs, dass Allah unachtsam gegenüber dem ist, was die Unrechtbegehenden tun. Er zögert sie lediglich bis zu dem Tag hinaus, an dem die Blicke erstarren werden.

Ibrahim 14:42
Zitieren
(09.10.2025, 16:53)nilio@aol.com schrieb: Freunde ... langsam verliere ich den Überblick.

Mein Übersetzer sagt : "Alle Dokumente erst legalisieren lassen vom Landesgericht, dann zu ihm bringen, denn er muss ja die Legalisierungen mit übersetzen".

Berlin sagt :   Außerdem, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie die beantragten Dokumente zunächst ins Arabische von einem vereidigten Dolmetscher übersetzen lassen, dann vom Amtsgericht und schließlich von der marokkanischen Stelle beglaubigen lassen müssen

Also was stimmt jetzt ?

Dein Übersetzer scheint nicht die hellste Birne zu sein. Ich habe es im Guide sowie in den Chats mehrfach erklärt. Berlin hat natürlich Recht. Sende doch deine Dokumente an den Übersetzer, den ich im Guide verlinkt habe. Sag, dass du mich kennst. Er wird dir schon helfen.
Denke keineswegs, dass Allah unachtsam gegenüber dem ist, was die Unrechtbegehenden tun. Er zögert sie lediglich bis zu dem Tag hinaus, an dem die Blicke erstarren werden.

Ibrahim 14:42
Zitieren
Nicht die hellste Birne Laughing Laughing ..........  schön dass wir das Gleiche von ihm denken ......... ich denke ich suche mir da einen Anderen.
Zitieren
Also jetzt habt ihr mich auch wieder verloren, jedes mal wenn ich denke, ich habs, kommt doch was dazwischen Big Grin
Wieso muss ich jetzt auf einmal meine deutschen Dokumente in Deutschland übersetzen lassen für die Legalisation ?

Meiner Verlobten in Marokko erzählen sie, man MUSS einen Übersetzter aus dieser Seite finden: https://atajtraduction.ma/traducteur-agree-au-maroc/ nur die sind amtlich anerkannte Übersetzer in Marokko.

Jetzt wollte ich auch den Antrag für die Endbeglaubigung des Führungszeugnises Online Einreichen (https://bfaa.diplo.de/bfaa-de/service/apostillenundbeglaubigungen/endbeglaubigung-2566128) und plötzlich steht da, dass die für Marokko nicht zuständig sind ? Meinen die mit Endbegalubigung einfach die Legalisation ?

Mein Stand jetzt ist folgender:

Alle Dokumente sind aus Deutschland da oder beantragt (inkl. EFZ)

-Meldebesch., Geburtsurkunde sind amtliche Unterlagen und gehen an die Regierung von Oberbayern zur Beglaubigung
-AG-Bescheinigung und Gehaltsabrechnung sind private Unterlagen und gehen -> Notar -> Landesgericht München zur Beglaubigung

Anschließen lasse ich die Dokumente in Frankfurt Legalisieren und in Marokko Übersetzen und ich bin fertig 

Das war jetzt mein letzter Stand.
Zitieren
Ich habe jetzt meine Frau gebeten, den Übersetzter in Marokko und das fam. Gericht in Rabat zu fragen wie es denn jetzt genau läuft, wenn ich meine Dokumente in Marokko übersetzten lassen will.

Hier habt ihr ja gesagt dass der Weg: Vorbeglaubigung aus Deutschland erledigt -> Übersetzt in Marokko -> Legalisierung im Familiengericht in Rabat ebenfalls funktionieren soll.

Ich glaube hier gab es meinerseits immer ein Missverständnis. Ihr habt davon gesprochen die VORbeglaubigungen bei der Botschaft/Konsulat in Rabat abzuholen, ich dachte ihr meint die Endlegelisierung.
Da ich die Vorbeglaubigungen in Deutschland besorge, muss ich nicht zur Botschaft. Mit fehlen lediglich die Legalisierung für die Verwendung in Marokko.

Ich Frage mich auch, wie das zeitlich anders hinhauen soll. Ich habe alle Dokumente am 1.10. angefragt (3 Monate davor), jetzt müsste ich die Vorbeglaubigungen holen, es Übersetzten lassen, nochmal Beglaubigen lassen, zur Botschaft legalisieren lassen. Am 13.12. fliege ich rüber und ich kann mir nur schwer vorstellen dass das alles bis dahin durch ist... Gott es ist zum verzweifeln....
Zitieren
Für die, die es interessiert:

Der amtliche Übersetzter hat uns soweit bestätigt, dass der Weg: Deutsches Dokument -> Beglaubigung durch Deutsche Behörde -> Übersetzung von amtlichen Übersetzter in Marokko -> Beglaubigung durch Auswärtiges Amt in Rabat auch funktioniert und man so den Schritt zur Botschaft in Deuschland sparen kann.

Ich denke, das große Durcheinander ist dadurch entstanden, dass die deutsche Botschaft in Marokko meinte, ich wolle meine deutschen Dokumente bei denen auf Echtheit Beglaubigen lassen, nicht für die Verwendung in Marokko. Diese Vorbeglaubigung (also dass die Dokumente echt sind) macht man eben in Deutschland. Die Beglaubigung, dass man diese "echten" Dokumente in Marokko verwenden kann, kann anscheinend ebenso vom AA in Marokko abgeholt werden oder halt in der mark. Botschaft. Ich weiß, das wurde hier mehrmals gesagt, aber aufgrund der unterschiedlichen Aussagen ist hier ein kleines durcheinander enstanden denke ich...
Zitieren
Salut ......
kurze Info für alle, die in Rhl-Pfalz wohnen :

1. Personenstandsurkunden (Meldebscheinigung, Geb.urkunde usw.) werden von der ADD in Trier legalisiert, nicht vom Landesgericht. (Willy-Brandt-Platz 3)
    Dazu muss man vorher ein Formular ausfüllen und den Dokumenten beilegen :  

https://add.rlp.de/themen/soziales-und-g...rtificates

2. Arbeits- und Gehaltsbescheinigung werden vom für euren Wohnzits zuständigen Landesgericht legalisiert (nach Vorlegalisierung beim Notar), wie Ihr ja schon wisst !
Zitieren
(18.10.2025, 16:16)3vr1m schrieb: Ich denke, das große Durcheinander ist dadurch entstanden, dass die deutsche Botschaft in Marokko meinte, ich wolle meine deutschen Dokumente bei denen auf Echtheit Beglaubigen lassen, nicht für die Verwendung in Marokko. 

Das wird hier der Grund sein. Entweder hast du dich nicht korrekt ausgedrückt oder aber sie haben dich nicht verstanden. 

Ich habe halt die Legalisationen in Deutschland vorgenommen, da ich nicht so viel Zeit in Marokko hatte. Mittlerweile muss man alles genau planen, welche Dokumente wo man beglaubigen bzw. legalisieren möchte. Alles nur noch eine Geldmacherei, die unnötig und schwachsinnig ist.
Denke keineswegs, dass Allah unachtsam gegenüber dem ist, was die Unrechtbegehenden tun. Er zögert sie lediglich bis zu dem Tag hinaus, an dem die Blicke erstarren werden.

Ibrahim 14:42
Zitieren
@Enes,

Zitat:Denke keineswegs, dass Allah unachtsam gegenüber dem ist, was die Unrechtbegehenden tun. Er zögert sie lediglich bis zu dem Tag hinaus, an dem die Blicke erstarren werden.


Das wird dann wohl eher ein Warten bis zum Sankt Nimmerleinstag werden. ?


Aber so lange es funktioniert Menschen damit gehorsam zu machen arbeiten die Obrigkeiten mit Religionen.





.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Zitieren
(18.10.2025, 16:16)3vr1m schrieb: Für die, die es interessiert:

Der amtliche Übersetzter hat uns soweit bestätigt, dass der Weg: Deutsches Dokument -> Beglaubigung durch Deutsche Behörde -> Übersetzung von amtlichen Übersetzter in Marokko -> Beglaubigung durch Auswärtiges Amt in Rabat auch funktioniert und man so den Schritt zur Botschaft in Deuschland sparen kann.

Ich denke, das große Durcheinander ist dadurch entstanden, dass die deutsche Botschaft in Marokko meinte, ich wolle meine deutschen Dokumente bei denen auf Echtheit Beglaubigen lassen, nicht für die Verwendung in Marokko. Diese Vorbeglaubigung (also dass die Dokumente echt sind) macht man eben in Deutschland. Die Beglaubigung, dass man diese "echten" Dokumente in Marokko verwenden kann, kann anscheinend ebenso vom AA in Marokko abgeholt werden oder halt in der mark. Botschaft. Ich weiß, das wurde hier mehrmals gesagt, aber aufgrund der unterschiedlichen Aussagen ist hier ein kleines durcheinander enstanden denke ich...
Ich vermute, dass der Übersetzer hier Legalisierung mit Apostille verwechselt hat. Letztere ist eine Beglaubigung durch eine Behörde des Landes, in dem die Urkunde ausgestellt wurde, die dann im Zielland anerkannt wird. Das ist das Standardverfahren im Rechtsverkehr zwischen Marokko und den meisten anderen Staaten, z.B. Österreich, Schweiz, Niederlande. Lediglich Deutschland wendet weiterhin das umständliche Legalisationsverfahren an. Deutsche Stellen einschließlich der Botschaft können deutsche Dokumente nur vorbeglaubigen, niemals legalisieren.
Zitieren
(19.10.2025, 18:01)Mike schrieb:
(18.10.2025, 16:16)3vr1m schrieb: Für die, die es interessiert:

Der amtliche Übersetzter hat uns soweit bestätigt, dass der Weg: Deutsches Dokument -> Beglaubigung durch Deutsche Behörde -> Übersetzung von amtlichen Übersetzter in Marokko -> Beglaubigung durch Auswärtiges Amt in Rabat auch funktioniert und man so den Schritt zur Botschaft in Deuschland sparen kann.

Ich denke, das große Durcheinander ist dadurch entstanden, dass die deutsche Botschaft in Marokko meinte, ich wolle meine deutschen Dokumente bei denen auf Echtheit Beglaubigen lassen, nicht für die Verwendung in Marokko. Diese Vorbeglaubigung (also dass die Dokumente echt sind) macht man eben in Deutschland. Die Beglaubigung, dass man diese "echten" Dokumente in Marokko verwenden kann, kann anscheinend ebenso vom AA in Marokko abgeholt werden oder halt in der mark. Botschaft. Ich weiß, das wurde hier mehrmals gesagt, aber aufgrund der unterschiedlichen Aussagen ist hier ein kleines durcheinander enstanden denke ich...
Ich vermute, dass der Übersetzer hier Legalisierung mit Apostille verwechselt hat. Letztere ist eine Beglaubigung durch eine Behörde des Landes, in dem die Urkunde ausgestellt wurde, die dann im Zielland anerkannt wird. Das ist das Standardverfahren im Rechtsverkehr zwischen Marokko und den meisten anderen Staaten, z.B. Österreich, Schweiz, Niederlande. Lediglich Deutschland wendet weiterhin das umständliche Legalisationsverfahren an. Deutsche Stellen einschließlich der Botschaft können deutsche Dokumente nur vorbeglaubigen, niemals legalisieren.
Ja vermutlich. Deutschland erkennt, aus welchen Grund auch immer (vermtluch um es eben so schwer wie möglich zu machen damit die Leute von Scheinehen abgeschreckt weren), die Apostillen aus Marokko nicht an, weswegen man entweder den Weg über die marokkanische Botschaft gehen muss, oder eben durch das Auswertige amt. 

Und wie du sagt, die Frau vom deutschen Konsulat dachte wahrscheinlich, dass ich meine Dokumente bei denen Legalisieren wollte. Dabei wollte ich nur eine Vorbeglaubigung für das Auswertige Amt in Rabat.
Zitieren
Hallo Thomas,

ich kann dir gerne eine PN schicken, da meine Aussagen vielen Leuten nicht in den Kragen passen werden. Ich möchte diesen Thread nicht für eine Debatte verwenden. Von den Obrigkeiten halte ich nichts.
Denke keineswegs, dass Allah unachtsam gegenüber dem ist, was die Unrechtbegehenden tun. Er zögert sie lediglich bis zu dem Tag hinaus, an dem die Blicke erstarren werden.

Ibrahim 14:42
Zitieren
Hallo Enes,

in der Tat passt das nicht in diesen Thread.

Man könnte (einen nicht enden werdenden) neuen Thread dazu eröffnen aber ehrlich gesagt habe ich dazu keine richtige Lust.
Entweder die Leute kommen selber drauf oder sie bleiben wie sie sind.




.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Zitieren
Ich habe etwas, was hier rein passt   Big Grin

Ich beisse mir langsam die Zähne daran aus zu konvertieren. Etliche Moschees, die auf Mails keine Antworten geben oder nie ans Telefon gehen ........ klingt ganz nach Botschaft.

Ich war die Woche in Mannheim in der Moschee, wo man mir sagte die Bescheinigung könnte bis zu 10 Tagen dauern, und dann auch nur auf deutsch oder türkisch. 
Geht das nicht schneller ???

Wie und wo habt ihr konvertiert ?
Zitieren
Hallo Nilio,

aus bürokratischen Gründen würde ich an deiner Stelle nicht in Deutschland konvertieren. Denn dann müsstest du dieses Zertifikat, was einfach keinen Wert hat, ebenfalls beglaubigen, übersetzen und legalisieren lassen. Diesen Akt kannst du auch in Marokko vornehmen. Ist günstiger und geht schneller. Das kann auch der 3adoul machen.

Dass dieses Zertifikat keinen Wert hat, siehst du ja an einigen Usern hier im Forum. Sie bezeugen die Glaubensbekennung vor dem 3adoul und nachdem sie das Standesamt verlassen haben, legen sie den Glauben wieder ab.

In Marokko wird das nicht kontrolliert. Es ist nur eine Geldmacherei, wie bereits erwähnt. Solltest du keine Interesse mehr haben zu konvertieren, dann solltest du das deiner Verlobten mitteilen. Denn das kann ansonsten evtl. zu Problemen führen.
Denke keineswegs, dass Allah unachtsam gegenüber dem ist, was die Unrechtbegehenden tun. Er zögert sie lediglich bis zu dem Tag hinaus, an dem die Blicke erstarren werden.

Ibrahim 14:42
Zitieren
Komme gerade von der Notarin zurück direkt mit dem nächsten Problem  Big Grin

Ich hatte ihr meine AG Bescheinigung sowie 3 Gehaltsabrechnungen überreicht. Nur war sich keiner so Recht sicher, welche Beglaubigung ich brauche, eine Unterschriftsbeglaubigung, was laut ihr keinen Sinn macht da meine Unterschrift nicht auf den Dokumenten ist sondern die vom AG oder eine Beglaubigte Abschrift der Originalen.

Die zwei Damen meinten, für das Landesgericht macht es im Endeffekt keinen Unterschied, es kommt auf Marokko an, aber versucht hier mal eine ordentliche Antwort kurzfristig zu bekommen.

Also hab ich eine Beglaubigte Abschrift machen lassen und bringe sie morgen zum Landesgericht zur Vorbeglaubigung. Der Übersetzer meinte sowieso, solange da ein Notar unterschrieben hat ist es egal, mal schauen ob er Recht haben wird ?
Zitieren
(20.10.2025, 19:34)Enes schrieb: Hallo Nilio,

aus bürokratischen Gründen würde ich an deiner Stelle nicht in Deutschland konvertieren. Denn dann müsstest du dieses Zertifikat, was einfach keinen Wert hat, ebenfalls beglaubigen, übersetzen und legalisieren lassen. Diesen Akt kannst du auch in Marokko vornehmen. Ist günstiger und geht schneller. Das kann auch der 3adoul machen. 

Dass dieses Zertifikat keinen Wert hat, siehst du ja an einigen Usern hier im Forum. Sie bezeugen die Glaubensbekennung vor dem 3adoul und nachdem sie das Standesamt verlassen haben, legen sie den Glauben wieder ab.

In Marokko wird das nicht kontrolliert. Es ist nur eine Geldmacherei, wie bereits erwähnt. Solltest du keine Interesse mehr haben zu konvertieren, dann solltest du das deiner Verlobten mitteilen. Denn das kann ansonsten evtl. zu Problemen führen.

Enes ....... deine Hilfsbereitschaft ist unbezahlbar .......... barak allahu fik  ....  Smile
Zitieren
Evrim, ich kann dir nicht genau sagen, was genau der Notar beglaubigt hatte. Ich erinnere mich einfach nicht mehr. Ich weiß nur, dass auf der Rückseite der Dokumente ein weißer Aufkleber mit einem roten und weißen Faden war. Eine beglaubigte Abschrift wird schon korrekt sein. Diese habe ich dann bei einem Übersetzer in Berlin übersetzen lassen. Danach wie 100 mal bereits erwähnt im Landgericht und anschließend in der Auslandsvetretung Marokkos in Berlin die Dokumente beglaubigen bzw. legalisieren lassen. Mach es so, wie es dir passt. Ich habe diesen Weg genommen und es hat funktioniert alhamdulillah.

Nilio, wa feek barakAllah. Möge der Herr aller Nationen deine Wege öffnen und deine Angelegenheiten erleichtern. Möge er dich mit zahlreichen Kindern bescherren und dich standhaft machen, auf dass du zum Licht dieser Ummah wirst. Allahuma amin.
Denke keineswegs, dass Allah unachtsam gegenüber dem ist, was die Unrechtbegehenden tun. Er zögert sie lediglich bis zu dem Tag hinaus, an dem die Blicke erstarren werden.

Ibrahim 14:42
Zitieren
Ja so sah es im Prinzip bei mir auch aus. Alle meine Dokumente sind jetzt auf dem Weg zur Beglaubigung, deswegen heißt es für mich jetzt, abwarten...
Danke auch von mir Enes für deine Hilfsbereitschaft
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Anerkennung ausländischer Geburtsurkunde für Eheschließung in Marokko Curtix21 6 1.305 17.10.2025, 16:06
Letzter Beitrag: Curtix21
  Informationen zur Eheschließung in Marokko -hilfe lamurmel 2 2.911 03.07.2024, 22:55
Letzter Beitrag: lamurmel
  Gehaltsnachweis Eheschließung Marokko Anamta 10 7.278 16.05.2024, 07:24
Letzter Beitrag: Thomas Friedrich
  Eheschließung Geburtenregisterauszug Anamta 3 3.659 10.02.2023, 12:02
Letzter Beitrag: Mike
  Visum nach Eheschließung Anamta 12 9.169 05.02.2023, 07:56
Letzter Beitrag: Thomas Friedrich

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste