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(10.01.2025, 08:21)Enes schrieb: Eine kleine Info:
Als ich im Landgericht war, stand ich in einer Schlange. Eine Person, die in der Schlange vor mir stand, wurde weggeschickt. Grund hierfür war, dass einige Beglaubigungen gefehlt haben. Im Landgericht gucken sie tatsächlich auf alle Beglaubigungen genauer. Als ich an der Reihe war, wollte die Dame mich zunächst auch wegschicken, weil sie davon ausgegangen ist, dass ich ebenfalls die Dokumente nicht legalisiert habe. Aber als sie dann meine Dokumente sah, war sie natürlich erstaunt.
Top danke dir nochmal ! Ich muss eh noch zum türk. Konsulat ich werde mal schauen ob ich da dann auch den Eintrag aus dem Geburtsregister bekomme, um auf der sicheren Seite zu sein.
Den Teil mit dem Landesgericht verstehe ich noch nicht ganz.
Als Beispiel nehme ich mal mein Führungszeugnis, welches heute gekommen ist. Ich hab das teurere genommen, wie du gesagt hast, das bereits beglaubigt ist für das Ausland. Das muss ich dann quasi nur noch übersetzten lassen und im Landesgericht (da ich in München wohne hier für Bayern nicht Berlin) die Übersetzung legalisieren lassen. Wenn das Führungszeugnis NICHT beglaubigt wäre, hätte das Landesgericht mich weggeschickt ? Also dem Landesgericht geht es darum, dass das deutsche Dokument vorher auch beglaubigt ist richtig ? Was mich hier verwirrt ist, ich war in der Annahme, man müsse nur Kopien beglaubigen lassen nicht die Originale
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(11.01.2025, 14:27)3vr1m schrieb: (10.01.2025, 08:21)Enes schrieb: Eine kleine Info:
Als ich im Landgericht war, stand ich in einer Schlange. Eine Person, die in der Schlange vor mir stand, wurde weggeschickt. Grund hierfür war, dass einige Beglaubigungen gefehlt haben. Im Landgericht gucken sie tatsächlich auf alle Beglaubigungen genauer. Als ich an der Reihe war, wollte die Dame mich zunächst auch wegschicken, weil sie davon ausgegangen ist, dass ich ebenfalls die Dokumente nicht legalisiert habe. Aber als sie dann meine Dokumente sah, war sie natürlich erstaunt.
Top danke dir nochmal ! Ich muss eh noch zum türk. Konsulat ich werde mal schauen ob ich da dann auch den Eintrag aus dem Geburtsregister bekomme, um auf der sicheren Seite zu sein.
Den Teil mit dem Landesgericht verstehe ich noch nicht ganz.
Als Beispiel nehme ich mal mein Führungszeugnis, welches heute gekommen ist. Ich hab das teurere genommen, wie du gesagt hast, das bereits beglaubigt ist für das Ausland. Das muss ich dann quasi nur noch übersetzten lassen und im Landesgericht (da ich in München wohne hier für Bayern nicht Berlin) die Übersetzung legalisieren lassen. Wenn das Führungszeugnis NICHT beglaubigt wäre, hätte das Landesgericht mich weggeschickt ? Also dem Landesgericht geht es darum, dass das deutsche Dokument vorher auch beglaubigt ist richtig ? Was mich hier verwirrt ist, ich war in der Annahme, man müsse nur Kopien beglaubigen lassen nicht die Originale Der Übersetzer verbindet das Original mit der Übersetzung. Bei mir wurde auf der Rückseite der Übersetzung die Beglaubigung des Landesgericht gedruckt und auf dieser Seite hat das marokkanische Konsulat die Legaliserungsstempel angebracht.
Zum Thema Landsgericht frag am besten mal nach. Bei mir und Enes (Hessen vs Berlin) war das unterschiedlich.
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Ja, sie würden dich wegschicken. Aber davor würde dich der Übersetzer schon wegschicken, weil er dir genauso sagen würde, dass die Beglaubigung fehlt.
Nein, du beglaubgist das Original. Nachdem du alle Beglaubigungen und die Übersetzung hast, kannst du davon so viele Kopien machen, wie es dir passt. Aber ich habe ja schon erwähnt, wie viele Kopien man benötigt.
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Ich hatte diese Frage Enes per PN gestellt, aber ich denke es macht auch Sinn sie hier zu stellen, falls jemand danach mal suchen sollte in der Zukunft.
Ich sammle gerade die Dokumente für das Ehefähigkeitszeugnis und habe soweit alles von meiner Seite gesammelt. Meine Verlobte ist auch schon fleißig am Sammeln und wollte sich heute die Eidesstattliche Erklärung holen.
Zu meiner Frage, in der Auskunft meines Standesamts stand drinnen, dass sie wenn alle Dokumente im Original haben wollen, für meine ist das natürlich kein Problem, aber es wäre jetzt ungünstig auf eine postalische Lieferung ihrer Dokumente zu warten. Enes meinte ja, sobald ein Dokument legalisiert ist (was man hier ohne hin machen muss) kann ich soviele Kopien machen wie ich will, außerdem müssen die Dokumente übersetzt werden.
Wisst ihr ob das Standesamt jetzt ihre Dokumente nur die Übersetzungen haben will oder muss ich wirklich die originalen arabischen Dokumente mit schicken ?
EDIT: Der genaue Auszug aus der PDF
Wichtig:
- Sämtliche Dokumente müssen im Original bei uns vorliegen (Ausnahme: extra ausgewiesene
Kopien)
- Als "aktuell" bezeichnete Dokumente dürfen maximal 6 Monate alt sein.
- Sämtliche Dokumente, die nicht auch auf Deutsch verfasst sind, müssen von einem in der
EU ansässigen Gerichtsübersetzer übersetzt werden (Ausnahme: Reisepasskopien).
Entsprechende Übersetzer aus Deutschland finden Sie auf www.justiz-dolmetscher.de
Die Übersetzung entfällt bei internationalen Urkunden, die auch die deutsche Sprache
enthalten.
Wenn Sie die genannten Unterlagen vollständig besorgt haben, schicken Sie diese bitte mit
Übersetzung per Einschreiben an:
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Hallo,
das Standesamt in Deutschland braucht selbstverständlich die originalen Dokumente. Sie werden von einigen Dokumenten eine Kopie machen und diese wieder zurückgeben. Vergiss nicht, in Deutschland braucht nur das Standesamt die Dokumente, damit sie das Ehefähigkeitszeugnis ausstellen können.
Daher brauchst du für deutsche Behörden keine Kopien zu erstellen. Nichtsdestotrotz wird deine Frau ihre Dokumente für das marokkanische Familiengericht erneut beantragen müssen, denn auf den jetzigen Dokumenten sind ja die ganzen Legalisationen für Deutschland drauf, die das Familiengericht von ihr nicht benötigt, da sie ja eben Marokkanerin ist. Auch sind diese Dokumente in Marokko nur drei Monate gültig. Daher bezweifle ich, dass du das schaffen wirst. Deine Dokumente müssen ja auch noch für Marokko legalisiert werden.
Was die Kopien betrifft, hast du mich anscheinend falsch verstanden. In Marokko musst du in mehreren Behörden von allen Dokumenten mehrere Exemplare abgeben. Das Original bekommt nur das Familiengericht. Alle anderen Behörden wollen nur Kopien.
Zu deinem Anliegen:
Entweder holst du die Dokumente von ihr ab oder aber sie schickt es an dich. Mittlerweile ist der Expressversand sehr teuer geworden.
Das arabische Dokument wird von dem Übersetzer ins Deutsche übersetzt. Die Übersetzung wird immer an das originale Dokument angeheftet, sodass die Übersetzung vorne ist. Komm nicht auf die Idee die Übersetzung zu trennen. Du gibst quasi die Übersetzung inklusive das Originaldokument ab. Es ist dann ein einziges Dokument an sich. Das Originaldokument sowie die Übersetzung beinhalten die Beglaubigung des Übersetzers. Fehlt die Übersetzung oder das Originaldokument wird das Standesamt dich fragen, wo das andere Dokument abgeblieben ist.
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Alles klar danke dir nochmals, dann werden wir es wohl mit Expressversand machen müssen. Zwecks legalisation habe ich eine Anwaltskanzlei gefunden die das für einen machen soll, ich hab die mal angeschrieben mal sehen was dabei raus kommt.
Falls das nicht klappt, weißt du ob ich einen Termin beim marok. Konsulat brauche für das legalisieren oder kann man da einfach rein ?
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Hallo,
bitte UNBEDINGT vorher online anmelden, sonst kein Einlass!!
rdv.consulat.ma
etwas kompliziert, aber machbar. Man muss einiges hochladen.
Am Ende steht die Terminvergabe.
Zumindest in Ffm. ist das so, sicher überall?!
Viel Glück,
bulbulla
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Ich bedanke mich bei euch alle so sehr. Das ganze System ist so verwirrend und kompliziert, man könnte meinen, es soll so schwer wie möglich sein im Ausland zu heiraten.
Mein aktueller Stand, folgende Dokumente habe ich:
- Meldebescheinigung mit Unterschrift und Stempel vom Münchner KVR
- deutsches Führungszeugnis mit Beglaubigung und dreisprachig
- internationales Auszug aus dem Geburtsregister und ein Auszug aus dem Geburtsbuch, beide mit Unterschrift und Stempel
- Arbeitgeberbescheinigung mit Stempel
- drei letzten Gehaltsabrechnungen
Was noch fehlt ist das Ehefähigkeitszeugnis, da hat meine Verlobte heute alle nötigen Unterlagen besorgt und braucht nur noch die Eidesstattliche Erklärung im Konsulat machen und mir alles schicken, dann kann ich das auch beantragen.
Das marokkanische Führungszeugnis ist ebenfalls beantragt.
Den Staatsangehörigkeitnachweis wollte ich eigentlich in Deutschland besorgen, da das Konsulat in Casablanca nur von 10-12 offen hat (solche Arbeitszeiten hätte ich auch gerne) ich müsste nur noch rausfinden wie.
Wegen den ganzen legalisationen habe ich mir folgenden Flowchart überlegt und wollte noch mal fragen ob es passt:
Hat Dokument einen Stempel+Unterschrift ist es beglaubigt und kann übersetzt werden, wenn nicht muss ich es beglaubigen lassen. -> Das Original+Übersetzung lasse ich im Landesgericht in München für den Gebrauch in Ausland legalisieren. -> mit der legalisierung gehe ich nach Frankfurt in das Generalkonsulat von. Marokko und lasse es dort nochmal legalisieren. -> Dokument kann in Marokko verwendet werden.
Passt das so oder habe ich immer noch einen Fehler in meinem Gedankengang
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(23.01.2025, 10:54)bulbulla schrieb: Hallo,
bitte UNBEDINGT vorher online anmelden, sonst kein Einlass!!
rdv.consulat.ma
etwas kompliziert, aber machbar. Man muss einiges hochladen.
Am Ende steht die Terminvergabe.
Zumindest in Ffm. ist das so, sicher überall?!
Viel Glück,
bulbulla Nein,
in Berlin ist es nicht so. Des Weiteren kannst du als Deutscher kein Termin im marokkanischen Generalkonsulat buchen, da du eben kein Marokkaner bist. Habe ich im Guide sogar erwähnt.
Gruß
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(24.01.2025, 16:29)3vr1m schrieb: Ich bedanke mich bei euch alle so sehr. Das ganze System ist so verwirrend und kompliziert, man könnte meinen, es soll so schwer wie möglich sein im Ausland zu heiraten.
Der Weg der Ehe wird erschwert, damit der Mensch sich der Unzucht nähert. Wie abscheulich es ist.
(24.01.2025, 16:29)3vr1m schrieb: Das marokkanische Führungszeugnis ist ebenfalls beantragt
Du hast noch nicht das deutsche Ehefähigkeitszeugnis. Bedenke, dass die Dokumente dort nur drei Monate gültig sind. Das marokkanische Führungszeugnis ist in der Regel in wenigen Tagen abholbar. Da hättest du noch warten können.
(24.01.2025, 16:29)3vr1m schrieb: Den Staatsangehörigkeitnachweis wollte ich eigentlich in Deutschland besorgen, da das Konsulat in Casablanca nur von 10-12 offen hat (solche Arbeitszeiten hätte ich auch gerne) ich müsste nur noch rausfinden wie.
Du machst unnötig alles komplizierter. Im deutschen Konsulat wirst du lediglich ein Nachweis erhalten. In Deutschland müsstest du einen Ausweis beantragen. Nennt sich auch Staatsangehörigkeitausweis.
Und dafür kannst du auch wiederum zig andere Dokumente sammeln.
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buer..._node.html
Es wird sehr lange dauern. Den Ausweis müsstest du dann auch wieder legalisieren und übersetzen lassen. Ich hoffe dir ist bewusst, dass du nur nach Casablanca fahren darfst, wenn deine Verlobte dort oder in der Umgebung lebt. Ansonsten ist das Konsulat in Rabat für euch zuständig. Und für dieses Konsulat braucht ihr wiederum einen Termin.
Übrigens hören die nicht um 12 Uhr auf. Ab 12 Uhr werden lediglich keine weitere Personen angenommen. Ich habe des öfteren E-Mails am Abend erhalten. Die arbeiten schon sehr lange.
(24.01.2025, 16:29)3vr1m schrieb: Passt das so oder habe ich immer noch einen Fehler in meinem Gedankengang
Frag das marokkanische Generalkonsulat in FFM. Die werden dir genau sagen, welche Legalisationen du benötigst. In Hessen soll es ja anders sein.
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Danke dir, genau das gleiche Gefühl hab ich auch.
Zitat:Du hast noch nicht das deutsche Ehefähigkeitszeugnis. Bedenke, dass die Dokumente dort nur drei Monate gültig sind. Das marokkanische Führungszeugnis ist in der Regel in wenigen Tagen abholbar. Da hättest du noch warten können.
Ja das stimmt, aber wenn ich in Ostern dort bin, sollte es noch unter den drei Monaten sein. Ich stress mich da gerade einfach und will schonmal alles zusammen haben.
Zitat:Du machst unnötig alles komplizierter. Im deutschen Konsulat wirst du lediglich ein Nachweis erhalten. In Deutschland müsstest du einen Ausweis beantragen. Nennt sich auch Staatsangehörigkeitausweis.
Und dafür kannst du auch wiederum zig andere Dokumente sammeln.
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buer..._node.html
Es wird sehr lange dauern. Den Ausweis müsstest du dann auch wieder legalisieren und übersetzen lassen.
ich glaube da hast du recht. Das Problem ist halt da meine Frau ein bisschen Stress macht weil wir einen strikten Zeitplan haben.
Zitat:Ich hoffe dir ist bewusst, dass du nur nach Casablanca fahren darfst, wenn deine Verlobte dort oder in der Umgebung lebt. Ansonsten ist das Konsulat in Rabat für euch zuständig. Und für dieses Konsulat braucht ihr wiederum einen Termin.
Ja, keine Sorge. Sie wohnt in Casablanca, darüber weiß ich schon bescheid.
Zitat:Frag das marokkanische Generalkonsulat in FFM. Die werden dir genau sagen, welche Legalisationen du benötigst. In Hessen soll es ja anders sein.
Ich hab bereits denen eine E-Mail geschrieben aber leider noch keine Rückmeldung erhalten, das müsste letzte Woche gewesen sein. Wie war es denn für dich in Berlin, wäre da mein Gedankengang richtig ?
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Zum Punkt: „Frag das Generalkonsulat in Ffm.“
FRAGEN am Telefon so gut wie unmöglich, da keiner rangeht…..“
Es ist zum ……
Viel Glück euch!
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(24.01.2025, 22:38)3vr1m schrieb: Ich hab bereits denen eine E-Mail geschrieben aber leider noch keine Rückmeldung erhalten, das müsste letzte Woche gewesen sein. Wie war es denn für dich in Berlin, wäre da mein Gedankengang richtig ?
Ja. Letztendlich fragt das Konsulat nach der Beglaubigung des Landgerichts. Wenn du diese hast, kannst du deine Dokumente im Konsulat beglaubigen lassen. Laut denweg hat er einige Vorbeglaubigungen nicht benötigt. Da handhabt das Landgericht in Hessen anders, vermute ich mal.
Du kannst eigentlich auch das Generalkonsulat in Düsseldorf fragen. Die Prozedur ist letztendlich identisch. In Düsseldorf gehen die schon eher an das Telefon.
http://www.botschaft-marokko.de/node/40
+49 (0) 211 65 04 51 0
statt der 0 einfach die 42 oder 43 tippen. Die Dame hatte mir auch bestätigt, dass die letztendlich nur nach der Beglaubigung des Landgerichts fragen.
31 = 3adoul
38 = Notariat
20 = Richter
Die letzten 3 Nummern kannst du aber eigentlich ignorieren, da die vermutlich kein Deutsch sprechen.
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Hallo zusammen,
Ich melde mich mal wieder nach meinem letzten (Leider gescheiterten) Versuch der ehe. Wir konnten beim letzten Mal leider nicht alle Dokumente rechtzeitig besorgen und mussten unsere Pläne auf Dezember verschieben.
Inzwischen wissen wie besser bescheid und die Planungen laufen besser. meine Verlobten hat fast alle Dokumente für das Ehefähigkeitszeugnis zusammen und ich plane meine Dokumente Anfang Oktober, Ende September zu sammeln (Ehe Ende Dezember).
Sie war auch schon beim Familiengericht und hat dort nochmal sicherheitshalber angefragt, welche Dokumente von mir benötiget werden (die Unterschiede habe ich mit Gemini übersetzten lassen und mit der Liste von enes verglichen)
Zitat:Hallo, danke für das Zusenden dieses Dokuments. Das ist eine sehr hilfreiche, offizielle Liste aus Marokko, die die Anforderungen direkt von der Quelle zeigt. Ich habe sie mit unseren bisherigen Erkenntnissen verglichen.
Die gute Nachricht ist: Die Liste bestätigt fast alles, was wir bisher besprochen haben. Es gibt nur einen wichtigen neuen Hinweis.
Hier ist der detaillierte Vergleich, Punkt für Punkt, basierend auf der Liste für den ausländischen Partner (Sie).
Bestätigungen (Diese Punkte stimmen mit unserem Plan überein)
* Ehefähigkeitszeugnis ("شهادة الكفاءة للزواج"): Das Dokument bestätigt, dass Sie ein Ehefähigkeitszeugnis aus Deutschland benötigen. Es erwähnt auch, dass dieses in Marokko beim Außenministerium in Rabat legalisiert werden muss, was genau unserem Plan entspricht.
* Führungszeugnis ("عدم السوابق العدلية"): Sie benötigen ein Führungszeugnis aus Ihrem Heimatland (Deutschland).
* Islam-Zertifikat ("رسم الإسلام"): Die Liste fordert ein Dokument, das Ihre Zugehörigkeit zum Islam nachweist und von einem Adoul (islamischer Notar) in Marokko ausgestellt wird.
* Ärztliches Attest ("شهادة طبية"): Sie benötigen ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Sie keine ansteckenden Krankheiten haben.
* Staatsangehörigkeitsnachweis ("شهادة الجنسية"): Die Liste fordert einen Nachweis Ihrer Nationalität.
* Geburtsurkunde ("شهادة الميلاد"): Wird ebenfalls gefordert.
* Meldebescheinigung ("شهادة الإقامة"): Sie müssen eine Meldebescheinigung aus Deutschland vorlegen.
* Einkommens-/Arbeitsnachweis ("وثيقة تثبت العمل والدخل"): Die Liste bestätigt, dass Sie Dokumente über Ihre Arbeit und Ihr Einkommen benötigen.
* Kopie des Einreisestempels: Die Liste fordert explizit eine Kopie des Passes mit dem letzten Einreisedatum für Marokko.
* Kopie des Personalausweises ("نسخة من بطاقة التعريف الوطنية"): Wird ebenfalls verlangt.
* Übersetzungen: Ein wichtiger Hinweis am Ende des Dokuments besagt, dass alle Dokumente ins Arabische übersetzt werden sollen, aber auch Französisch akzeptiert wird.
Neuer und wichtiger Hinweis
* Beglaubigung der Passkopie ("نسخة من جواز السفر مصادق عليها من طرف قنصلية بلده"):
* Hier gibt es einen Unterschied zu der Anleitung des anderen Users. Während dieser seine Passkopie in einem marokkanischen Bürgerbüro (Moqata'a) hat beglaubigen lassen, fordert diese offizielle Liste eine Beglaubigung durch Ihr Heimatkonsulat, also das deutsche Konsulat in Marokko.
* Das ist die sicherere und offiziell korrekte Methode. Planen Sie also ein, die Kopien Ihres Reisepasses beim deutschen Konsulat in Marokko beglaubigen zu lassen.
Leichter Unterschied
* Anzahl der Passfotos ("4 صور فوتوغرافية"):
* Diese Liste verlangt 4 Passfotos von Ihnen. Die Anleitung des anderen Users sprach von 12. Halten Sie sich an die offizielle Liste, aber es schadet nie, ein paar zusätzliche Fotos dabei zu haben.
Fazit:
Ihre bisherige Vorbereitung ist zu 99% korrekt. Der einzige wirklich wichtige neue Punkt ist, dass Sie die Beglaubigung Ihrer Passkopie beim deutschen Konsulat in Marokko durchführen lassen sollten, anstatt in einem marokkanischen Bürgerbüro. Ansonsten bestätigt dieses offizielle Dokument Ihren gesamten Plan.
Alles in allem läuft es gerade ganz gut. Was mich aber am meisten verwirrt ist, wann ich meine deutschen Dokumente übersetzten lassen muss. Vor oder nach der Legalisierung durch die marokkanische Botschaft. Da gibt's es widersprüchliche Aussagen (auch hier im Thread haha)
Mein Plan war es eigentlich, alle vorbeiglaubigungen beim Landesgericht und Regierung von Oberbayern zu besorgen, zum Konsulat für die Legalisation schicken lassen (als Münchner ohne Urlaubstagen Kann ich einfach nicht persönlich da hin, da muss ich wohl einen Dienstleister engagieren) und dann die Dokumente in Marokko übersetzten lassen
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Hallo,
es gibt an sich keine falsche Methoden der Legalisierung. Du kannst die Dokumente auch in Marokko übersetzen und legalisieren lassen. Ich habe lediglich nur eine Methode beschrieben.
Der Grund, warum ich das in Deutschland gemacht habe ist, weil ich nicht genug Zeit in Marokko hatte. Bin halt ein Arbeitnehmer.
Du kannst entweder die marokkanischen Dokumente in Marokko ins deutsche übersetzen lassen und anschließend in der deutschen Botschaft legalisieren lassen oder aber du lässt die Dokumente in Deutschland übersetzen.
Du kannst die deutschen Dokumente in Deutschland ins marokkanische übersetzen und dann in der marokkanischen Botschaft legalisieren oder aber du kannst die deutschen Dokumente in Marokko übersetzen und anschließend dort im Außenministerium legalisieren lassen.
Wie du siehst, gibt es mehrere Wege. Am Ende ist es egal wie du es anstellst.
Wie man die Dokumente vorher beglaubigt, habe ich ja bereits erklärt.
Vorher müssen die Dokumente von den Behörden beglaubigt werden. Diese Beglaubigungen bestätigen quasi die Echtheit des Dokumentes. Danach lässt du sie übersetzen. Und danach musst du sie in den Auslandsvertretungen beglaubigen lassen.
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Achso wirklich das geht? Da ich sehr lange in Marokko sein werde hätte ich sogar Zeit meine deutschen Dokumente dort übersetzen zu lassen und anschließend im Außenministerium zu legalisieren, in dem Fall würde ich mir eine Menge Geld und Ärger sparen haha. Ich war immer unter der Annahme, dass ich alle deutschen Dokumente auch hier in Deutschland legalisieren lassen muss. Du meinst also ich kann mir den Gang zur Botschaft/Konsulat sparen ?
Vielen Dank !
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Laut einigen Usern ja. Aber du musst die deutschen Dokumente trotzdem vorher in den deutschen Behörden beglaubigen lassen. Denn die Echtheit der deutschen Dokumente kann eine marokkanische Behörde nicht beglaubigen. Andersherum geht es auch nicht. Du kannst lediglich die Übersetzungen in den Auslandsvertretungen beglaubigen lassen.
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Natürlich, die Beglaubigungen sind ja kein Problem, das kann ich alles erledigen. Ich werde mal meiner Frau sagen sie soll da sicherheitshalber nachfragen ob die Legalisierung durch das Außenministerium reicht.
Wegen Visa, Termin habe ich bei der Botschaft bereits angefragt. Für diesen Winter wird es wohl nur ein Touristen Visa und ihre Anmeldung mache ich später sobald das Visa für Familienzusammenführung da ist. Unsere Ehe kann ich bei uns auch ohne sie online eintragen.
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(23.07.2025, 23:47)3vr1m schrieb: Ich war immer unter der Annahme, dass ich alle deutschen Dokumente auch hier in Deutschland legalisieren lassen muss.
Hallo,
alternativ kann man die Dokumente beim deutschen Konsulat beglaubigen lassen und anschließend beim marokkanischen Außenministerium vorlegen, bevor sie übersetzt werden.
MfG
Marco Wensauer
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