Einbürgerung während Bearbeitungsprozess Familienzusammenführung
#1
Hallo zusammen,

meine Ehefrau und ich haben vor etwa vier Wochen einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich die Blaue Karte EU, sodass meine Frau keinen Sprachnachweis vorlegen musste.
Inzwischen wurde mein Einbürgerungsantrag positiv entschieden, und ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, während unser Antrag auf Familienzusammenführung noch in Bearbeitung ist.
Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall? Wird in so einer Situation nachträglich ein Sprachnachweis verlangt, oder zählt nur der Status zum Zeitpunkt der Antragstellung?
Zudem würde mich interessieren, wie lange die Bearbeitung derzeit dauert – insbesondere für Anträge aus Karlsruhe.

Vielen Dank!
LG
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#2
Hallo.

Zitat:Zudem würde mich interessieren, wie lange die Bearbeitung derzeit dauert – insbesondere für Anträge aus Karlsruhe.

Normalerweise dauert die Wartezeit für einen Termin rund 18 Monate.



Was unterscheidet Anträge aus Karlsruhe von denen aus anderen Städten?




.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#3
Hallo,
den Termin zur Antragstellung hatten wir bereits.

Nun frage ich mich, wie lange es dauert, bis die Übermittlung von der Botschaft an die zuständige Ausländerbehörde erfolgt. Ab diesem Zeitpunkt spielt die Bearbeitungszeit je nach Stadtkreis eine entscheidende Rolle für den gesamten Prozess. Ich habe mehrfach gehört, dass die Bearbeitung eines Aufenthaltstitels in Stuttgart beispielsweise fast ein Jahr dauern kann, während sie in Karlsruhe – aus eigener Erfahrung – deutlich schneller verläuft.

LG
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#4
Servus,

soweit ich weiß dauert es zwichen 1 und 3 Monaten, von einem Jahr habe ich nie gehört, und ich glaube das Konsulat ist auch dazu verpflichtet innerhalb 3 Monaten eine Entscheidung zu treffen. "Sollte eine Behörde über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheiden, besteht die Möglichkeit einer sogenannten Untätigkeitsklage gemäß § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)."

Das mit dem Sprachnachweis weiß ich leider nicht, aber ich vermute, es werden die Unterlagen betrachtet, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nachgereicht wurden.
Ich würde an deiner Stelle eine Email an die Ausländerbehörde schreiben und nachfragen.

vg 
Soufian
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#5
Hallo zusammen,
vielen lieben Dank für eure Rückmeldungen!

Ich habe soeben von der Ausländerbehörde erfahren, dass bereits am 28.03.2025 eine Zustimmung an die Botschaft übermittelt wurde.

Könnt ihr mir vielleicht sagen, wie lange es in der Regel ab diesem Zeitpunkt dauert, bis die Botschaft im positiven Fall das Visum an meine Frau erteilt?

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!

LG
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#6
In der Regel eine Woche, manchmal mehr, manchmal weniger. Bei uns hat alles ein Monat gedauert.
vg
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