Familienzusammenführung Lebensunterhalt
#1
Question 
Hallo,
Ich habe schon viele Informationen sammeln können, aber dennoch habe ich zu meinen Anliegen keine passende Erfahrung /Informationen finden können.

Ich bin seit letzten Jahr 19.01.2020 verheiratet. Der Termin für die Familienzusammenführung ist am 08.02.2021. Als Deutsche/er Staatsbürger/in  spielt der Lebensunterhalt keine große Rolle, so wie ich es herrausgelesen habe,  jededoch weiß ich nicht wie es geregelt ist wenn man ein Kind aus 1. Partnerschaft hat und somit Unterhalts Verpflichtet ist. Ich habe aufgrund der corona Situation keinen Unterhalt zahlen können. Nun habe ich den Job gewechselt und habe einen 40h Job. Mit 1170 Euro netto, ab nächste Woche habe ich sogar einen nebenjob dazu, so das ich 1620 Euro netto gehalt bekomme, womit ich Dann den Unterhalt meines Kindes zahlen kann, ebenso muss ich angeben das ich keine Miete zahle, da ich im Doppelhaus meiner Eltern lebe dort ist genügend Wohnraum gegeben. Würde es ein Probleme bei der ausländerbehörde geben aufgrund zu geringen Einkommen?  Abzüglich des Unterhalt bleiben 1388 Euro zum Leben wo wie gesagt keine Miete gezahlt wird. Berücksichtigt die Ausländerbehörde dies? 

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#2
(10.01.2021, 16:17)Isabell schrieb: Hallo,
Ich habe schon viele Informationen sammeln können, aber dennoch habe ich zu meinen Anliegen keine passende Erfahrung /Informationen finden können.

Ich bin seit letzten Jahr 19.01.2020 verheiratet. Der Termin für die Familienzusammenführung ist am 08.02.2021. Als Deutsche/er Staatsbürger/in  spielt der Lebensunterhalt keine große Rolle, so wie ich es herrausgelesen habe,  jededoch weiß ich nicht wie es geregelt ist wenn man ein Kind aus 1. Partnerschaft hat und somit Unterhalts Verpflichtet ist. Ich habe aufgrund der corona Situation keinen Unterhalt zahlen können. Nun habe ich den Job gewechselt und habe einen 40h Job. Mit 1170 Euro netto, ab nächste Woche habe ich sogar einen nebenjob dazu, so das ich 1620 Euro netto gehalt bekomme, womit ich Dann den Unterhalt meines Kindes zahlen kann, ebenso muss ich angeben das ich keine Miete zahle, da ich im Doppelhaus meiner Eltern lebe dort ist genügend Wohnraum gegeben. Würde es ein Probleme bei der ausländerbehörde geben aufgrund zu geringen Einkommen?  Abzüglich des Unterhalt bleiben 1388 Euro zum Leben wo wie gesagt keine Miete gezahlt wird. Berücksichtigt die Ausländerbehörde dies? 

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#3
Nach § 5 Abs.1 Ziff. 1 Aufenthaltsgesetz darf ein Aufenthaltstitel für Deutschland nur dann erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt sichergestellt ist. 

Beim Nachzug zu einem deutschen Ehegatten soll gem. § 28 Abs.1 Satz3 AufenthG der Aufenthaltstitel auch erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt nicht sichergestellt ist. Damit liegt eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde vor.

In Ihrem Fall ist Ihr Lohn akzeptabl bei Ausländerbehörde.
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