Einbürgerung, Interviewfragen, Bearbeitungsprozess, Familienzusammenführung
#1
Hallo zusammen,

meine Ehefrau und ich haben vor etwa vier Wochen einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich die Blaue Karte EU, sodass meine Frau keinen Sprachnachweis vorlegen musste.

Inzwischen wurde mein Einbürgerungsantrag positiv entschieden, und ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, während unser Antrag auf Familienzusammenführung noch in Bearbeitung ist.

Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall? Wird in so einer Situation nachträglich ein Sprachnachweis verlangt, oder zählt nur der Status zum Zeitpunkt der Antragstellung? Zudem würde mich interessieren, wie lange die Bearbeitung derzeit dauert – insbesondere für Anträge aus Karlsruhe.

Vielen Dank!
LG
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#2
Hallo.

Zitat:Zudem würde mich interessieren, wie lange die Bearbeitung derzeit dauert – insbesondere für Anträge aus Karlsruhe.

Normalerweise dauert die Wartezeit für einen Termin rund 18 Monate.



Was unterscheidet Anträge aus Karlsruhe von denen aus anderen Städten?




.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#3
Hallo,
den Termin zur Antragstellung hatten wir bereits.

Nun frage ich mich, wie lange es dauert, bis die Übermittlung von der Botschaft an die zuständige Ausländerbehörde erfolgt. Ab diesem Zeitpunkt spielt die Bearbeitungszeit je nach Stadtkreis eine entscheidende Rolle für den gesamten Prozess. Ich habe mehrfach gehört, dass die Bearbeitung eines Aufenthaltstitels in Stuttgart beispielsweise fast ein Jahr dauern kann, während sie in Karlsruhe – aus eigener Erfahrung – deutlich schneller verläuft.

LG
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#4
Servus,

soweit ich weiß dauert es zwichen 1 und 3 Monaten, von einem Jahr habe ich nie gehört, und ich glaube das Konsulat ist auch dazu verpflichtet innerhalb 3 Monaten eine Entscheidung zu treffen. "Sollte eine Behörde über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entscheiden, besteht die Möglichkeit einer sogenannten Untätigkeitsklage gemäß § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)."

Das mit dem Sprachnachweis weiß ich leider nicht, aber ich vermute, es werden die Unterlagen betrachtet, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nachgereicht wurden.
Ich würde an deiner Stelle eine Email an die Ausländerbehörde schreiben und nachfragen.

vg 
Soufian
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#5
Hallo zusammen,
vielen lieben Dank für eure Rückmeldungen!

Ich habe soeben von der Ausländerbehörde erfahren, dass bereits am 28.03.2025 eine Zustimmung an die Botschaft übermittelt wurde.

Könnt ihr mir vielleicht sagen, wie lange es in der Regel ab diesem Zeitpunkt dauert, bis die Botschaft im positiven Fall das Visum an meine Frau erteilt?

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!

LG
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#6
In der Regel eine Woche, manchmal mehr, manchmal weniger. Bei uns hat alles ein Monat gedauert.
vg
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#7
Hallo Zusammen,

im Internet lese ich (und sagte es mir auch die Ausländerbehörde), dass die ABH gar nicht bzgl. des Visums bei Familienzusammenführung befragt wird und das Konsulat die Entscheidung alleine trifft.

Nun lese ich hier, dass die ABH zugestimmt hat.

Könnt ihr mir mehr verraten? Ist der Weg einheitlich? Also wird die ABH doch befragt oder nur, wenn der in Deutschland lebende Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat?

Liebe Grüße
Wafaa
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#8
Hallo.

Die dt. Botschaft schickt die Anfrage an die Ausländerbehörte des Wohnortes wo der Ehepartner das Antragstellers lebt, prüft bestimmte Dinge und gibt eine Vorentscheidung ab, welche sie der dt. Botschaft mitteilt.



.
Mit besten Grüßen aus Errachidia,

Thomas



In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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#9
Ach ok, vielen Dank
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#10
Hallo ihr Lieben,

Nach dem Termin zur Beantragungen des Visums zur Familienzusammenführung... Habt ihr da auch nach einiger Zeit Fragen und den Auftrag Nachweise wie Fotos zu erbringen erhalten?

Wenn ja, wie lange hat es danach noch gedauert, bis eine Entscheidung gefallen ist?

LG aus Hamburg
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